Quartett hat Opfer schwer verletzt

7.8.2020, 16:33 Uhr
Quartett hat Opfer schwer verletzt

© Foto: imago images/Frank Sorge

"Wir haben den jetzt wirklich querschnittsgelähmt gehauen. Dafür geh ich fünf Jahre rein." Es ist diese WhatsApp-Nachricht, die jenseits aller Augenzeugen klarmacht, was am 17. August 2019 nach Mitternacht am Rande des Altstadtfestes in Ebermannstadt passiert war. "Das war eine Jugend typische Rauferei, die aus dem Ruder gelaufen ist", sagt der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt.

Alkohol, Marihuana und Angeberei waren auch im Spiel. Einer der beiden angeklagten Brüder bekam wegen einiger einbezogener Straftaten dreieinhalb Jahre Jugendstrafe. Das Amtsgericht Forchheim hatte ihn in den vergangenen beiden Jahren bereits dreimal wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, unerlaubten Handeltreiben mit und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Dabei ist er gerade einmal 18 Jahre alt.

Sein 21-jähriger Bruder erhielt drei Jahre und vier Monate Jugendstrafe. Er hatte beharrlich geschwiegen und seinen Rechtsanwalt Reinhard Kotz aus Nürnberg einen Freispruch beantragen lassen. Wohl auch, weil sich der Gewaltausbruch in der Bewährungszeit ereignet hatte. Beide Brüder müssen sich nun wegen ihrer Alkohol- beziehungsweise Drogen-Abhängigkeit einer bis zu zweijährigen Behandlung in einer Entziehunganstalt unterziehen. Das hatte der psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. Hans-Peter Volz vom Bezirksklinikum Unterfranken vorgeschlagen. "Sie wollten den anderen in der Gruppe zeigen, dass Sie auch ein Großer sind", so Richter Schmidt.

Ein weiterer 21-jähriger Komplize durfte trotz zweier Jahre Jugendstrafe den Gerichtssaal als freier Mann Richtung Kulmbach verlassen. Freilich muss er sich nun in seiner Bewährungszeit vorbildlich verhalten, sonst muss er ins Gefängnis zurück. Er darf keine Drogen mehr nehmen, was mit Urin- und Haarproben regelmäßig überprüft werden wird. Und er muss sich seiner Sucht in einer ambulanten Therapie stellen. Die Bewährung wurde auch möglich, weil er fast ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte. "Das wird einen Eindruck bei Ihnen hinterlassen haben", so Richter Schmidt.

Beim Opfer geblieben

Außerdem hatte er, wie zwei seiner Mittäter, die Vorwürfe teilweise eingestanden und war beim Verletzten geblieben, um ihm zu helfen. Dessen Verletzungen waren glücklicherweise nicht so dramatisch wie anfangs gedacht. Immerhin hatte das Opfer seine Beine nicht mehr bewegen könne und war wegen Verdachts auf Querschnittslähmung mit dem Helikopter ins Klinikum Bayreuth geflogen worden.

Die Jüngste im Bunde, ein heute 16-jähriges Mädchen, erhielt 14 Monate Jugendstrafe zur Bewährung. Die bislang nicht Vorbestrafte bekommt – wie der Mitschläger neben ihr – einen Bewährungshelfer. Außerdem wird sie neun Monate durch die Arbeiterwohlfahrt Forchheim betreut werden. Sie hatte noch beim Ermittlungsrichter zugegeben, dem Opfer den finalen Tritt ins Gesicht verpasst zu haben.

Leicht hat es sich die Strafkammer nicht gemacht. Sechs Tage lang hörte man sich eine ganze Reihe von Zeugen an, besah sich den Tatort in Ebermannstadt zu nächtlicher Stunde und war sogar an einem Samstagvormittag im Justizpalast am Wilhelmsplatz. Das meiste davon geschah allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da eine Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine 16 Jahre alt war. Ärger gab es nur mit dem Hauptaugenzeugen, der nach Meinung des Gerichtes vor der Verhandlung "noch Manns genug war, die Wahrheit zu sagen" und nun offenbar auf Grund erheblichen Drucks aus der "Ebermannstädter Subkultur" zahlreiche Gedächtnislücken hatte. Aber auch das rettete die Angeklagten nicht.