Schlägerei in der Bamberger Straße: Drei Männer verurteilt

10.1.2020, 08:00 Uhr

Zuvor hieß es aber erst einmal warten. Auch für das halbe Dutzend Zeugen: Über eine Stunde dauert es, bis Strafrichterin Silke Schneider den Prozess begann. Davor hatte sie mit allen Beteiligten ein Rechtsgespräch geführt. Das Ziel: eine Beschleunigung der Verhandlung. Die kam dann tatsächlich zustande: Im Gegenzug für ein dürres, von ihren Verteidigern vorgetragenes Geständnis erhielten alle drei noch verbliebenen Angeklagten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, die Vorwürfe gegen den Vierten im Bunde wurden eingestellt.

Dabei gaben die Angeklagten dem Opfer eine Mitschuld am Geschehen. Auf dem Weg zur Vereinfachung fielen auf Antrag des Staatsanwaltes Felix Stephani auch zwei Anklagepunkte weg: Einmal eine gefährliche Körperverletzung mittels einer Autotür, die das Opfer ins Gesicht bekam, und dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Hier soll einer der Angeklagten mit seinem Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit von hinten auf das Opfer zugefahren sein und es erfasst haben. Es gelang ihm offensichtlich, sich auf der Motorhaube abzustützen und abzurollen, ohne größere Verletzungen davongetragen zu haben. Was man nach den Prügeln, die er am Boden liegend einstecken musste, nicht mehr sagen konnte.

Denn kurz zuvor hatten, wenn man der Anklageschrift folgt, alle vier Angeklagten auf das wehrlos kauernde Opfer eingetreten und eingeschlagen. Nur diese Straftat als gemeinschaftliche Körperverletzung sorgte dafür, dass drei der Schläger zahlen müssen. Und zwar auch ein Schmerzensgeld, denn die Schäden des Opfers haben Mediziner penibel aufgelistet: Schädelprellung und Gehirnerschütterung, Prellungen am Brustkorb und am Nasenbein, Blutergüsse und Schwellungen am Oberkörper und im Gesicht.

Angefangen hatte der Streit wohl damit, dass das Opfer um kurz vor ein Uhr nachts eine Gaststätte in der Bamberger Straße nicht mehr ganz nüchtern verlassen hatte. Draußen traf er auf seinen Intimfeind, den er nach Darstellung der Angeklagten mit "Du hast mich beleidigt. Ich mach Dich kaputt!" begrüßte. Das Opfer lehnte sich dann durch das offene Fenster ins Wageninnere, wie Rechtsanwalt Stefan Kohler angibt. Drinnen habe er den Fahrer angetatscht, schließlich einen Faustschlag ins Gesicht verpasst.

Dann soll der zweite, hinzugekommene Angeklagte gewürgt worden sein. Schließlich kam er zum Showdown auf dem Gehweg. Nur diese verbale und körperliche Provokation durch das spätere Opfer und die daraufhin behauptete "Notwehr" verhinderten eine empfindliche Freiheitsstrafe – zumal nicht eindeutig geklärt werden konnte, welche Verletzungen das Opfer wann erlitten hat. Weshalb Rechtsanwalt Robert Glenk, der vor Gericht die Interessen des 25-jährigen Opfers vertrat, auch von "schöngefärbten Einlassungen" der Angeklagten sprach.

Er hatte die Zeugenaussagen gelesen, in denen ein weiterer Nachtschwärmer das Geschehen ganz anders und viel dramatischer schilderte: Da wäre laut Rechtsanwalt Glenk keine Rede von einem Faustschlag des Opfers gewesen, vielmehr davon, dass alle vier Angeklagten zulangten und einer sogar einen rund 50 Zentimeter langen Stock aus dem Auto holte, um damit auf das Opfer einzuprügeln. Etliche Male sei das es getroffen worden, auch am Kopf.

Doch davon ist im Gerichtssaal keine Rede. Denn Zeugen, auch das Opfer selbst, wurden an diesem Vormittag nicht befragt.