Trotz Ausgangssperre: Junge Leute trafen sich auf Forchheimer Paradeplatz

15.4.2021, 08:02 Uhr

In der Verhandlung vor Jugendrichter Peter Neller ging es mehrfach um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, weil junge Leute gegen Bußgeldbescheide des Landratsamts Einspruch eingelegt hatten. Seit Beginn der Pandemie, so ein Mitarbeiter des Landratsamts, habe es bislang 1500 Anzeigen wegen möglicher Verstöße gegeben. In diese Zahl eingerechnet sind auch nicht eingehaltene Vorgaben zur Einreisequarantäne.

Keinesfalls aus jeder Anzeige wurde ein Verfahren mit einem Bußgeldbescheid und bei Weitem nicht jeder Bußgeldbescheid-Empfänger hat Einspruch eingelegt. Alle Verfahren richteten sich gegen Personen der Altersgruppe 15 bis 34 Jahre, die derzeit einen Inzidenzwert von 183,9 aufweist. Mitte Dezember lag der Inzidenzwert dieser Altersgruppe sogar bei 219,6.

Wer hat mitgetrunken?

Die Verhandlungen gegen Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahren alt waren, wurden nicht-öffentlich geführt. Die zu beurteilenden Sachverhalte sollen aber ähnlich gelagert sein wie der Fall eines 19-jährigen Handwerkers, der öffentlich verhandelt wurde.

Er hielt sich am 12. Dezember nachts um 22 Uhr auf dem Forchheimer Paradeplatz auf. Zu diesem Zeitpunkt galt in Bayern eine nächtliche Ausgangssperre. Insgesamt waren dort drei weitere junge Leute mit einem Einkaufswagen voller Bierflaschen trinkend zusammen. Einer davon war ein ehemaliger Klassenkamerad des Handwerkers. Deshalb will der Betroffene mit der Gruppe geplaudert haben. "Ich habe an diesem Abend keinen Alkohol getrunken. Ich habe an keiner Party teilgenommen", betonte er in der Verhandlung.

Geöffnete Bierflaschen

Die vorbeikommenden Polizeibeamten hatten in ihrer Anzeige nur die geöffneten Bierflaschen erwähnt, nicht aber, welche Person tatsächlich getrunken hat. Richter Neller erklärte dem jungen Mann, dass er zur weiteren Aufklärung die Polizisten und eventuell auch die anderen Beteiligten vorladen müsse und dass dafür ein neuer Termin angesetzt werden müsse. Die Alternative sei, dass der Betroffene seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen, also auf die Höhe des Bußgelds, beschränke.

Das war dem jungen Mann nur Recht, entsprachen die 300 Euro im Bußgeldbescheid doch fast der Hälfte seines damaligen Lehrlingsentgelts. Der Richter entschied dann auf ein Bußgeld in Höhe von 175 Euro, da nicht nachzuweisen war, dass der Betroffene mitgetrunken hatte.