Unfallflucht: 19-Jährige vor Forchheimer Amtsgericht

23.10.2019, 14:00 Uhr
Unfallflucht: 19-Jährige vor Forchheimer Amtsgericht

© Archivfoto: Eduard Weigert

Die Anklage: Fahrerflucht der 19-jährigen Kathrin M. (Namen der Beteiligten geändert) aus dem Landkreis Bayreuth. Sie hatte an besagtem wie an jedem anderen Tag auch um 7.40 ihr Auto abgestellt. 20 Minuten vorher war Tino B. auf den Parkplatz gefahren.

Weiße Lackspuren

Als B. mittags zurück kam, sah er tiefe Kratzer in der rechten Seite seines Autos sowie weiße Lackspuren. Die Krux: Neben B.s Auto stand kein zugehöriger Wagen. Als sich B. auf die Suche machte, entdeckte er den weißen Toyota von Kathrin M., der ähnliche Kratzspuren aufwies sowie Teile von schwarzem Lack – der Farbe von Tino B.s BMW.

B. rief die Polizei und schilderte seine Beobachtungen. Diese ermittelte Kathrin M. als Halterin und brachte sie zum Parkplatz. Angesprochen auf die Kratzer soll sie erst herumgedruckst, anschließend aber den Auffahrunfall gestanden haben. "Sie hat gesagt, dass sie zurzeit Stress zu Hause und viele Prüfungen hat", sagte einer der Polizeibeamten in der Verhandlung. Für Tino B. klang das laut eigener Aussage eher nach einer Ausrede.

In der Verhandlung wollte M. von dem Gesagten auf dem Parkplatz nichts mehr wissen. Sie habe an dem Tag gar nicht neben B.s Auto geparkt. Ihr Geständnis erklärte sie damit, von den Polizisten unter Druck gesetzt worden zu sein. "Wenn ich nervös bin, kann ich ziemlich viel sagen", meinte die Angeklagte.

Offenbar stand zudem im Raum, dass M. den Wagen bereits am Tag zuvor angefahren, B. es jedoch erst am Tag darauf bemerkt habe. Die Schäden an ihrem Toyota erklärte M. in der Verhandlung damit, bereits vorher einmal in eine Hecke gefahren zu sein. Auch B.s Wagen wies Vorschäden an Vorderseite und Heck auf.

"Hervorragende Korrespondenz"

Als die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen dann einen Sachverständigen einschaltete, bescheinigte der eine "hervorragende Korrespondenz" zwischen den Schäden der beiden Fahrzeuge. Der Schaden am BMW wurde auf 7423 Euro geschätzt, für Tino B. ein Totalschaden.

Die Beweise waren für den Anwalt von Kathrin M. nicht ausreichend Grund zur Annahme, seine Mandantin habe tatsächlich B.s Wagen angefahren. Er schickte Fotos der beiden Unfallautos an einen weiteren Sachverständigen, der wiederum keinen zwingenden Zusammenhang der Schäden feststellen konnte. Der Verteidiger beantragte, diese Einschätzung als Beweismittel zuzulassen und den ursprünglichen Sachverständigen als Zeugen vorzuladen. Beide Anträge wurden von Richter Philipp Förtsch aufgrund des geringen Nutzens abgelehnt. M.s Anwalt blieb aber bei seinem Standpunkt und forderte den Freispruch seiner Mandantin gemäß dem Motto: "Im Zweifel für den Angeklagten."

Die Staatsanwältin sah M.s Schuld als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem müsse M. ihren Führerschein abgeben und dürfe in frühestens zehn Monaten einen neuen beantragen. Auch Richter Philipp Förtsch hielt Kathrin M. für schuldig. Er verurteilte sie zu einer Gesamtgeldstrafe von 1500 Euro, 50 Tagessätze à 30 Euro. Zudem verliert M. für neun Monate ihren Führerschein und trägt die Kosten des Verfahrens.

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