Vorwurf Beleidigung

Verfahren am Forchheimer Amtsgericht: Nach dem Stromausfall flippte der Mieter völlig aus

Pauline Lindner

10.5.2022, 11:00 Uhr
Amtsgericht Forchheim 

© Stefan Hippel, NN Amtsgericht Forchheim 

Der Vorwurf gegen den 50-jährigen Angeklagten lautete auf Verleumdung und Beleidigung, weil er einem Dritten gegenüber behauptet haben sollte, seine Vermieterin zahle Leute, die für sie arbeiteten, nur zögerlich oder gar nicht. Zudem sollte er sie mit "Leck mich am Arsch" beleidigt haben. Amtsrichterin Silke Schneider stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein, weil nicht belegbar war, dass die behaupteten Aussagen wörtlich, wie vom Gesetz gefordert, gefallen sind.

Ohne die Vorgeschichte, so der Verteidiger des Angeklagten, sind die beiden Vorwürfe, die die Vermieterin bei der Polizei anzeigte, nicht zu verstehen. Das Mietverhältnis war zuerst gut; dann gab es Differenzen wegen der Nutzung eines Hofes, womöglich wegen der Hunde, die der Mann hielt. Oder wegen "Saufgelagen", wie es die Vermieterin nannte. Die Situation war immer noch leidlich gut. Dann wurde der Mieter arbeitslos und brauchte eine Bestätigung der Vermieterin für das Jobcenter, das die schuldig gebliebene Miete übernehmen wollte. Auch den Mietvertrag sollte er vorlegen. Doch die Vermieterin machte nichts. Darüber zerstritten sich die beiden.

Der Angeklagte wollte sich eine neue Wohnung suchen. Dafür brauchte er aber die Erklärung, dass keine Mietschulden bestünden. Die er nicht bekommen konnte, weil die Vermieterin nicht mitgewirkt hatte, dass das Jobcenter sie übernahm. Erneut ein Anlass für Streit.

Der Verteidiger bezeichnete die Anzeigen bei der Polizei als "hanebüchene Behauptungen", die allerdings in den Zivilverfahren eine Rolle gespielt haben sollten. Mit dem Auszug aus der Wohnung im November hat sich das meiste längst erledigt. Die Strafanzeigen seien "Nachtreten". Der Richterin war zudem aus einem anderen Strafverfahren bekannt, dass die Vermieterin gegen ihren früheren Lebensgefährten mit ähnlichen Vorwürfen aufgewartet hatte. Auch die Staatsanwaltschaft, so Schneider, habe die Sache nicht hochgehängt und nur einen Strafbefehl beantragt. Sie selbst könne sich sogar eine Einstellung gegen eine Geldauflage vorstellen. Sie wollte aber die Vermieterin zuerst noch hören.

Die Mittfünfzigerin bestätigte das Verschlechtern des Mietverhältnisses. "Irgendwann war es mit wirklich zu viel und ich bin zur Polizei", erklärte sie ihre Anzeigen. Anfang September war für sie ein Gartenbauer auf dem Grundstück. Auch der Angeklagte war da. Die Frau ging ins Haus. Sie hörte offenbar die zwei Männer reden. Deswegen fragte sie gleich nach, was ihr Mieter gesagt habe.

Sinngemäß wohl, dass der Handwerker aufpassen solle, die Vermieterin zahle nicht zuverlässig. Das aber, so der Verteidiger, genüge nicht für das verächtlich machen, was dem Gesetz nach Voraussetzung einer Verleumdung sein müsse. Die Angaben des Gartenbauers gab die Vermieterin an ihre Anwältin weiter, die eine eidesstattliche Versicherung für den Gartenbauer aufsetzte. Der sollte sie durchlesen und unterschreiben, weil die Vermieterin seine Aussage im Zivilprozess verwenden wollte.

In der Nacht zum 27. September fiel der Strom aus. Am Morgen traf sie den Angeklagten im Hof an. Als sie ihn wegen des Stromausfalls ansprach, soll er "völlig ausgeflippt" sein und herumgeschrien haben: "Sie sind nicht ganz dicht, nicht ganz sauber." Es reichte, sie ging zur Polizei, "damit das Drama ein Ende hat". Doch vor Gericht wusste sie jetzt den genauen Wortlaut nicht mehr. Das ist bei einer Beleidigung aber entscheidend. Manchmal sogar auf ein kleines Wörtchen.

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