Vor Gericht: 23-Jähriger schickt Mädchen "abartige Bilder"

16.5.2019, 12:00 Uhr
Vor Gericht: 23-Jähriger schickt Mädchen

© FOTO:.Thorben Wengert / pixelio.de

Die erste Tat war ein Chat mit einem 13-jährigen Mädchen, das der Angeklagte durch entsprechende Bilder "geil" machen wollte, wie es hieß. Damals war der Mann 21 Jahre alt. Im Oktober 2018 war die Polizei bei ihm in der Wohnung und fand auf seinem Computer sowie auf einer externen Festplatte rund 50 Bilder, die eindeutige Sexszenen mit Kindern und Jugendlichen zeigten.

Das erste Geschehen räumte der Mann unumwunden ein. Zum zweiten ließ er durch seinen Verteidiger mitteilen, die Bilder hätte er schon in den Jahren 2008 oder 2009 abgespeichert. Sie seien ihm irgendwie in die Hände gekommen.

Die Richterin nannte den Bildinhalt "abartig". "Es soll mir keiner erzählen, er habe das einfach mal so gemacht." Und: Man dürfe nicht außer Acht lassen, dass es durch solche Bilder tatsächlich zu einem Missbrauch kommen kann. Sie fragte, ob der Angeklagte sich in der Zwischenzeit darüber Gedanken gemacht habe. Sie habe Bedenken, dass er weiterhin mit derartigen Fotos zu tun haben könnte. Schneider: "Wer versehentlich auf Seiten mit Kinderpornografie gerät, blättert weiter und lädt sie nicht herunter."

Der Verteidiger seinerseits hat ebenfalls auf seinen Mandanten eingeredet. Für ihn war das Bildmaterial eine "Schweinerei". Die Möglichkeit, sich in eine Beratung oder Behandlung wegen pädophiler Neigungen zu begeben, sei im Gespräch erörtert worden. In Betracht kommt in derartigen Fällen die Fachambulanz für Sexualstraftäter in Nürnberg.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Staatsanwältin, dass er das Mädchen nur einmal belästigt habe und freiwillig zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen habe. Auf der anderen Seite sah sie die große Menge der heruntergeladenen Bilder. Sie hoffte, dass zwischen den zwei Taten nicht noch weitere, bisher unentdeckte, lägen. Der Rechtsanwalt betonte, sein Mandant sehe ein, dass er "Mist gebaut" habe. Nach einem Vorgespräch mit ihm wisse der Angeklagte, dass er sich seiner Tat stellen müsse.

"In der Öffentlichkeit darüber reden zu müssen, ist kein Zuckerschlecken", sagte Schneider in der Urteilsbegründung. Sie bestätigte den Antrag der Staatsanwältin mit sechs Monaten Freiheitsstrafe und legte dem Mann eine ambulante Therapie auf sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes.

Der Mann nahm das Urteil an. Damit ist es rechtskräftig.