Vor Gericht: Porschefahrer muss den Wagen stehen lassen

9.7.2019, 15:36 Uhr
Vor Gericht: Porschefahrer muss den Wagen stehen lassen

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Wegen eines verbotenen Autorennens ist ein Versicherungskaufmann aus Lichtenfels von Amtsrichterin Silke Schneider zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Mit seinem Porsche Carrera hatte sich der Enddreißiger am 31. März 2018 gegen 23 Uhr mit einem Unbekannten vom Ende der Baustelle bei Forchheim-Nord bis fast nach Buttenheim auf der A 73 ein Rennen geliefert.

Die beiden Kontrahenten fuhren nach der Baustelle knapp hintereinander. Der Porschefahrer überholte den anderen rechts, scherte dann auf die linke Seite und wechselte anschließend mehrmals die Fahrbahn. Dabei überholte er mehrere unbeteiligte Autofahrer und scherte jeweils äußerst knapp vor ihnen wieder ein, wie die Ermittlungen der Polizei ergaben. Die polizeiliche Geschwindigkeitsmessung ermittelte für beide Teilnehmer ein Tempo von mehr als 240 Kilometern in der Stunde.

Widerspruch gegen Strafe

Deswegen erhielt der Mann im August 2018 einen Strafbefehl, gegen den er Widerspruch erhob, so dass es schon vor einigen Monaten zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Forchheim kam (wir berichteten).

Das größte Problem für den Angeklagten war aber nicht die verhängte Geldstrafe von insgesamt 10 000 Euro, sondern das drohende Fahrverbot von sechs Monaten. Berufsbedingt ist er nämlich die Woche über im gesamten oberfränkischen Raum unterwegs. Nur mit dem Auto, so ließ er damals vortragen, kann er seiner Tätigkeit überhaupt nachgehen. Gleichwohl bestritt er in der ersten Verhandlung rundweg, wie geschildert ein Rennen auf der Straße gefahren zu sein.

Um das Vergehen nachweisen zu können, beauftragte die Amtsrichterin einen Sachverständigen und vertagte die damalige Verhandlung. In der Zwischenzeit waren die Anwälte des Angeklagten aktiv und führten mit der Staatsanwaltschaft Verständigungsgespräche. So begann die neuerliche Verhandlung mit einer Erklärung der Verteidiger, der Einspruch werde auf das Strafmaß beschränkt. Das Geschehen als solches werde eingeräumt. So konnte die Richterin die drei geladenen Zeugen, Polizeibeamte und einen der gewagt überholten unbeteiligten Autofahrer, gleich wieder entlassen. Dasselbe galt für den Sachverständigen.

Trotzdem Fahrverbot

Da die Staatsanwaltschaft die Argumente des Angeklagten, wie sehr ihn bereits ein dreimonatiges Fahrverbot treffe, akzeptierte, stellte Schneider als Basis für ihr Urteil eine Geldstrafe von 70 bis 90 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot in den Raum. Der Sitzungsstaatsanwalt beantragte 90 Tagessätze; die Verteidigung 70, weil — wie aus der Aussage des unbeteiligten Fahrers in der ersten Verhandlung hervorging — keine Dritten bei diesem Autorennen gefährdet worden waren. Schneider wählte in ihrem Urteil die Mitte. Sie war überzeugt, dass ein dreimonatiges Fahrverbot mit den möglichen beruflichen Konsequenzen dem ansonsten unbescholtenen Porschefahrer hinreichend Warnung sei.