Warum in der Unteren Kellerstraße in Forchheim ab sofort 30 gilt

9.6.2021, 15:28 Uhr
Achtung, hier gilt seit Dienstag eine neue Regelung. 

© Foto: Eduard Weigert Achtung, hier gilt seit Dienstag eine neue Regelung. 

„Die Kreisstraße wird im Bereich der Zufahrt zum Kellerwald insbesondere während der Kellersaison von zahlreichen Fußgängern gequert. Die Sicht des stadteinwärts fahrenden Verkehrs auf den Fußgängerüberweg, der auch von Schulkindern zur Annaschule häufig genutzt wird, ist durch Bepflanzung und Straßenverlauf stark eingeschränkt. Ebenso ist die Sicht des aus der Konradstraße einbiegenden Verkehrs auf die Untere Kellerstraße eingeschränkt." 

Außerdem heißt es: "Stadtauswärts ist die Sicht auf die unmittelbar nach der Einmündung Leygeberstraße liegende Bushaltestelle eingeschränkt. Zudem ist der Bereich des Annakindergartens zu den Hol- und Bringzeiten stark frequentiert“, heißt es in der Begründung für die Maßnahme.

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