Wespen und Hornissen: Nicht immer kommt die Feuerwehr

21.8.2017, 06:00 Uhr
Wespen und Hornissen: Nicht immer kommt die Feuerwehr

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Wenn Wespen und Hornissen keinen geeigneten Platz für ihre Nester in der Natur finden, beziehen sie oft verwinkelte Ecken an Häusern. Hornissen und Bienen stehen unter gesetzlichem Schutz. Sie zu töten und ihre Nester zu zerstören, ist verboten – je seltener die Art, desto strenger der Schutz.

Um Nester zu entfernen, braucht es eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig dafür ist die Untere Naturschutzbehörde, die im Landratsamt angesiedelt ist.

Die Feuerwehr ist nur für die Entfernung des Wespennestes zuständig, wenn konkrete Gefahr in Verzug ist. Gefahr bedeutet in diesem Fall, wenn Wespennester an Haustüren und Fenstern zu finden sind und sich deshalb das Haus nicht mehr betreten ließe. Oder wenn Kleinkinder oder Personen, die auf Stiche allergisch reagieren, gefährdet sind.

Allergie ist nicht gleich Allergie

"Eine Wespenallergie liegt nur dann vor, wenn der Betroffene nach einem Wespenstich Atemprobleme bekommen würde. Anders verhält es sich, wenn die Stichstelle nur anschwillt. Dann liegt keine Allergie vor", erklärt Ursula Sondermann-Dülp, ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberaterin des Landratsamtes Forchheim.

"Es geht wirklich um die Frage, ob konkrete Gefahr in Verzug ist oder ob das Nest nur stört", erklärt Kreisbrandrat Oliver Flake. "Wenn ein Wespennest in einem Apfelbaum hängt, dann ist das zwar lästig, aber keine konkrete Gefahr."

Anders sieht es jedoch bei Wespennestern auf Spielplätzen aus. "Hier ist definitiv Gefahr in Verzug, da wir ja nicht ausschließen können, dass ein Allergiker vorbeikommt", erklärt Flake. In solchen Fällen würde das Nest von der Feuerwehr an einen Ort, "wo weit und breit kein Unheil droht", umgesiedelt werden.

Ob ein Wespennest entfernt werden müsse, entscheide der Einsatzleiter vor Ort. Sieht er keine Gefahr in Verzug, müssen sich Betroffene an Schädlingsbekämpfer wenden. Die Feuerwehr dürfe vom Gesetz her keine Aufgaben übernehmen, die auch Dritte genauso gut ausführen könnten, so Flake.

Bei manchen Insekten kann eine Schädlingsbekämpfung jedoch nur nach Kenntnisnahme der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Das gilt auch bei Hornissen, da diese unter besonderen Naturschutz stehen. Erst nach dem Okay der Behörde dürfe man sich an einen Schädlingsbekämpfer wenden, erklärt Karin Lämmlein, Fachbereichsleiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.

Aus eigener Tasche bezahlen

Auch bei Wildbienen müsse erst eine Genehmigung erfolgen. Anders bei Wespen, die Nester bauen. Dafür brauche es keine Genehmigung, so Lämmlein.

Trotzdem: "Falls das Wespennest nicht stört, dann sollte man es einfach an Ort und Stelle lassen", sagt die Beraterin Sondermann-Dülp. Wer im August noch ein Nest finde, solle abwarten. Die Wespenvölker stehen derzeit kurz vor dem Ende ihrer Entwicklung und die Tiere im Nest würden im September oder Oktober ohnehin sterben. Falls doch ein Schädlingsbekämpfer gerufen wird, muss dieser aus eigener Tasche bezahlt werden.

Um Wespennestern an Häusern vorzubeugen, können Einschlupflöcher zu Rolladenkästen oder Zwischendecken dicht gemacht werden, rät Sondermann-Dülp. Wespen im Garten seien übrigens durchaus nützlich: Sie jagen Schädlinge, beispielsweise Blattläuse, sagt die Wespen- und Hornissenberaterin. "Außerdem sind sie wichtige Bestäuber für Wild- und Nutzplanzen."

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