Wildunfälle: Darauf müssen Autofahrer achten, damit sie nicht haftbar gemacht werden

3.9.2020, 15:17 Uhr
Wildunfälle: Darauf müssen Autofahrer achten, damit sie nicht haftbar gemacht werden

© Foto: Petra Malbrich

Mit der Drohne wird versucht, die Rehkitze vor dem Mähtod zu retten, doch was wird gegen Wildunfälle getan? Steht der Autofahrer in der Haftung wie der Landwirt? Im Gespräch mit dem Neunkirchner Polizeioberkommissar bei der Polizei Erlangen-Land, Christoph Reh.

Nehmen die Wildunfälle zu?

Die Auswertung der Wildunfallzahlen zeigt im östlichen Landkreis Erlangen-Höchstadt keinen so eindeutigen Trend, vielmehr schwankten die Zahlen in den letzten fünf Jahren um etwa 20 Prozent. Im Durchschnitt werden in diesem Bereich pro Jahr rund 200 Wildunfälle der Polizeiinspektion Erlangen-Land gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Zu zwei Dritteln ist Rehwild betroffen, danach folgen Wildschweine, Hasen und Füchse.Oft werden die Jungtiere vergessen, die ebenfalls verenden, wenn ein führendes Muttertier verunglückt. Die Gründe für die vielen Unfälle sind teilweise hohe Wildbestände und die Zerschneidung der Lebensräume der Tiere durch Straßen. Um es deutlich zu machen: Stellen Sie sich einfach vor, zwischen ihrem Schlafzimmer und ihrer Küche würde eine Straße durchführen – da würde sich ihre Familie ebenfalls mit der Zeit dezimieren. Es gibt auch Untersuchungen zur Verkehrsintelligenz von Tieren. Während Berliner Stadtfüchse erlernt haben, große Straßen an Ampeln zusammen mit Menschengruppen zu überqueren, gehört unser heimisches Rehwild eher zu den Bildungsverweigerern und bleibt im Scheinwerferlicht überfordert stehen.

Wildunfälle: Darauf müssen Autofahrer achten, damit sie nicht haftbar gemacht werden

© Foto: Petra Malbrich

Worauf sollte der Verkehrsteilnehmer besonders achten?

Das Verkehrszeichen "Wildwechsel" steht nicht ohne Grund an der Straße. Es wird nur an Strecken aufgestellt, wo es häufig zu Wildunfällen kommt. Auch seitlich angebrachte Reflektoren an Leitpfosten deuten darauf hin, dass häufig Wild wechselt. Grundsätzlich muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Verhältnissen angepasst werden, so dass bei Hindernissen auf der Fahrbahn noch rechtzeitig abgebremst werden kann.

Landwirte sind in der Haftung, wenn sie ein Reh beim Mähen erwischen. Auch ein Autofahrer?

Da muss man unterscheiden. Es kommt immer auf die Vorwerfbarkeit an. Einem Landwirt, der, ohne Präventionsmaßnahmen getroffen zu haben, eine Wiese abmäht und dabei ein Wildtier verletzt oder tötet, kann vorgeworfen werden, dass er den Unfall billigend in Kauf nahm. Dann kommt das Tierschutzgesetz zum Tragen und der Verursacher kann schadensersatzpflichtig werden. Dem Autofahrer, der sich an die Verkehrsregeln gehalten hat, kann bei einem Wildunfall kein Vorwurf gemacht werden. Wurde ein Tier verletzt, so steht der Maschinen- oder Fahrzeugführer immer in der Verantwortung. Viele Tiere sind äußerst zäh und überleben auch schwere Verletzungen über mehrere Tage. Solches Leid sollte auf jeden Fall vermieden werden. Wer ein verletztes Tier seinem Schicksal überlässt, macht sich strafbar.

Können außer den Schildern noch andere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um Wildunfälle zu reduzieren?

Relativ sicher sind Wildschutzzäune, die aber überwiegend nur an Autobahnen Verwendung finden. Dann gibt es noch die Möglichkeiten, das Wild mit Duftzäunen, Reflektoren und akustischen Scheuchen von den Straßen abzuhalten. Zur Wirksamkeit gab es bereits verschiedene Untersuchungen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Favorisiert wird die Kombination verschiedener Maßnahmen, ein Allheilmittel wurde aber noch nicht gefunden.

Wie verhält man sich richtig, wenn ein Wild ins Auto gelaufen ist?

Nach jedem Unfall – auch nach einem Wildunfall – ist der Fahrzeugführer verpflichtet anzuhalten und sich über die Unfallfolgen kundig zu machen. Das bedeutet, unmittelbar nach der Kollision am rechten Fahrbahnrand anzuhalten und das Warnblinklicht einzuschalten. Nachts sollte die Fahrzeugbeleuchtung, das Abblendlicht eingeschaltet bleiben. Im Idealfall sind die Sicherheitsweste und eine Taschenlampe griffbereit. Mit dem bereits aufgeklappten Warndreieck geht man am äußersten Fahrbahnrand dem Verkehr entgegen und stellt das Warndreieck etwa 100 Meter vor der Unfallstelle auf. Anschließend muss entweder der zuständige Jagdpächter oder die Polizei informiert werden. Beide sind berechtigt, eine Wildunfallbescheinigung auszustellen, die für die Versicherung nötig ist.

Was passiert, wenn ich als Autofahrer das Wild einfach liegen lasse?

Verunfalltes Wild auf der Fahrbahn stellt eine große Gefahr für den nachfolgenden Verkehr dar. Ein Wildschweinkadaver kann einem Zweiradfahrer durchaus das Leben kosten, wenn er über das Tier stürzt. Ist das Tier tot, kann es der Unfallverursacher von der Straße ziehen. Verletzte Tiere können allerdings aggressiv reagieren. In solchen Fällen sollte das Eintreffen der Polizei oder des Jägers abgewartet werden. Flüchtet angefahrenes Wild von der Unfallstelle, ist die Fluchtrichtung unbedingt kenntlich zu machen. Dazu hat es sich bewährt, auf der Straßenseite, auf der das Wild geflüchtet ist, den nächstgelegenen Straßenpfosten kenntlich zu machen. Entweder indem er umgekehrt in das Fundament gesteckt oder mit einem Einmalhandschuh oder Ähnlichem aus dem Verbandskasten kenntlich gemacht wird. So weiß der hinzugerufene Jäger wo er mit einem Fährtensuchhund zur Nachsuche ansetzen kann, um das Tier zu erlösen.

Was unternimmt die Polizei gegen Wildunfälle?

Neben der Prävention werden regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen an relevanten Strecken durchgeführt. Unsere Dienststelle plante für dieses Jahr einen Workshop mit unseren Jagdrevierinhabern, um Unfallschwerpunkte zu erkennen und zu entschärfen. Dieses Treffen musste jedoch coronabedingt verschoben werden.

 

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