Wohlwollen für "Tiny Houses" bei Trainmeusel

28.10.2020, 16:21 Uhr
Wohlwollen für

© Foto: Pauline Lindner

Die Häuser sollen in einem alten Obstbaumbestand unterhalb der bestehenden Bebauung errichtet werden. Ihre Maße sollen drei Meter auf 7,35 Meter sein; die Höhe liegt bei 3,80 Meter. Der umbaute Raum ist damit geringer als 75 Kubikmeter. "Wohnwagen auf Rädern", nannte deshalb ein Trainmeuseler die geplanten Minihäuser, auch Tiny Houses" genannt.

Der Antragsteller, so Bürgermeister Marco Trautner (CSU/FWW), hat angefragt, ob das anvisierte Grundstück für sein Vorhaben verwendet werden darf. Das Problem ist die rechtliche Beurteilung. Für das Grundstück gibt es seit etwa einem halben Jahr ein Baurecht für ein normales Haus. Die weitere Frage ist, ob das Grundstück als innerorts oder als Außenbereich zu beurteilen ist.

Was sagt das Landratsamt?

Wird es als innerorts gelegen eingestuft, wäre die Errichtung der "Tiny Houses" wegen ihrer geringen Größe verfahrensfrei. So könnte man argumentieren, denn östlich und nördlich davon stehen bereits Wohnhäuser. Nur Richtung Westen ist die Sicht unverbaut. Bislang hat sich, so weiter Trautner, das Landratsamt nicht festgelegt.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Wohnbebauung ausgewiesen. Das führt zur nächsten Frage: Darf eine gewerbliche Nutzung – hier: Vermietung als Ferienquartier, in einem reinen Wohngebiet zugelassen werden? Da Vermietung ein nicht störendes Gewerbe ist, bejahte dies Trautner. Fünf der acht stimmberechtigten Ausschussmitglieder wollen die Anfrage positiv beschieden haben.

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