Zu wenig Notärzte: Mehr Kompetenzen für Sanitäter

3.12.2019, 07:00 Uhr
Zu wenig Notärzte: Mehr Kompetenzen für Sanitäter

© Foto: Ralf Rödel

Die bayerischen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst haben nun beschlossen, dass Notfallsanitäter bestimmte heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen. Sie haben dazu einen Maßnahmenkatalog definiert und überprüfen per elektronischer Einsatzdokumentation die Einhaltung ihrer Vorgaben. Möglich macht die Delegation der vierte Paragraph des bayerischen Notfallsanitätergesetz ("2c-Maßnahmen").

Hat sich etwa ein Patient am Bein verletzt, darf ein Sanitäter jetzt in festgelegten Grenzen eine Infusion mit einem Schmerzmittel verabreichen. Dadurch wird direkt und schnell geholfen, während Notärzte bei kritischeren Notfällen im Einsatz sind und Leben retten. "Trotzdem kann der Notarzt auch in diesen Fällen bei Bedarf jederzeit nachalarmiert werden", erklärt Jochen Peter, Ärztlicher Leiter im Rettungsdienstbereich Bamberg-Forchheim. "Wir möchten keinesfalls den Notarzt abschaffen", fügt Peter an. Der Notarztmangel werde aber durch die Delegation etwas entschärft.

Das Berufsbild Notfallsanitäter sei durch seine dreijährige Ausbildung zur Umsetzung der Neuregelungen gerüstet, so Peter. Jeder Notfallsanitäter muss am Ende des Einsatzes die angewandten Maßnahmen an den Ärtzlichen Leiter melden. Der überprüft diese dann und überwacht so den Prozess. Damit soll laufend die Qualität der Notfallbehandlung sichergestellt werden.

Neben den 2c-Maßnahmen sieht das Gesetz zudem die 1c-Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Einsätzen vor. Dort kommt die neue Delegationsregelung nicht zum Einsatz. Notfallsanitäter assistieren in diesen Fällen weiterhin dem Notarzt. Der Bundesrat ist zusammen mit den Hilfsorganisationen im Moment dabei, Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in solchen Situationen zu schaffen. Dort sind die Vorgänge – anders als nun bei den 2c-Maßnahmen – noch nicht standardisiert veröffentlicht.

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