Franke greift Frauen ans Gesäß: Haft wegen sexueller Belästigung

27.5.2020, 20:46 Uhr

Vier der Opfer hatten bereits vergangene Woche ausgesagt. Am Montag fand am Hersbrucker Amtsgericht der zweite Verhandlungstag statt. Gleich zu Beginn ruft Richter Waldemar Müller nun Hannah Mayer in den Zeugenstand. Sie schildert, wie der Angeklagte sie verfolgt und begrabscht habe und identifiziert den 22-Jährigen zweifelsfrei als Täter.

Angst wurde zum Begleiter

Sie habe gedacht, dass sie den Übergriff vergessen könnte, "aber ich habe mit der Zeit immer häufiger Angst bekommen. Erst bin ich nicht mehr ins Fitnessstudio, dann wollte ich abends nicht mehr allein von der Arbeit nach Hause laufen, wenn es dunkel war. Ich hatte Panikattacken, weil ich dachte, jemand schleicht sich von hinten an", sagt Mayer.

Noch heute kämpfe sie mit der Situation und jedes Mal, wenn sie den 22-Jährigen wieder traf, habe sie angefangen zu zittern. Deswegen ging sie Anfang Dezember, mehrere Monate nach der Tat, schließlich doch zur Polizei, nachdem sie den Angeklagten einen Tag zuvor wieder gesehen habe.

Die Frage nach der genauen Uhrzeit

Auf diese Aussage hin hakt die Verteidigerin nach. Die Zeugin könne ihren Mandanten nicht gesehen haben, weil er zu diesem Zeitpunkt nachweislich Plasma gespendet habe. Mayer bleibt bei ihrer Aussage, nur im Hinblick auf die genaue Uhrzeit der Begegnung Anfang Dezember ist sie sich nicht sicher.

Als Richter Müller gerade die Beweisaufnahme schließen will, treten der Angeklagte und seine Anwältin nach vorne. Er habe für mehrere der Vorfälle ein Alibi, da er zu den angeblichen Tatzeiten noch in der Berufsschule oder auf dem Heimweg gewesen sei. Einen Beweisantrag stellt er allerdings nicht. Der Stapel an möglichen Nachweisen wandert so zu den Prozessakten.

Den Staatsanwalt überzeugen die präsentierten Alibis nicht: "Eine Frau, der gerade ans Gesäß gefasst wurde, schaut nicht auf die Uhr. Ob 17.05 Uhr oder 17.10 Uhr ist nicht relevant, sondern die plastischen Schilderungen der Zeuginnen und ihre Identifizierung des Täters."

Angeklagter teilweise entlastet

Wenn sich die Opfer zusammengeschlossen hätten, wie die Verteidigung es behaupte, wären die Aussagen aggressiver gewesen. "Mehrere Zeuginnen haben den Angeklagten teilweise entlastet, eine von ihnen hat zugeben, dass sie ihn nicht zweifelsfrei als Täter identifizieren kann. Das würde sie nicht, wenn die Opfer dem Angeklagten nur schaden wollten", so der Staatsanwalt. Er fordert deswegen die Verurteilung des Angeklagten wegen fünf Fällen von sexueller Belästigung, einmal in Tateinheit mit sexuellem Übergriff. In zwei Fällen liege außerdem die Straftat der Körperverletzung vor.

Keine Chance auf Bewährung

Gegen den Angeklagten sprechen laut Staatsanwalt das junge Alter der Opfer und die schweren Folgen für die Betroffenen. Zu seinen Gunsten die fehlenden Vorstrafen und dass der Angeklagte zur Tatzeit selbst erst knapp über 21 Jahre alt war.

Bei einer Höchststrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft plädiert der Staatsanwalt für eine Verurteilung zu einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung. "Solchen Tätern müssen Schranken aufgewiesen werden. Ein besonderer Umstand, der eine Bewährung bei einer Haftzeit von über einem Jahr rechtfertigt, besteht in diesem Fall nicht", sagt der Staatsanwalt.

Forderung nach Freispruch

Die Verteidigerin des 22-Jährigen fordert Freispruch. "Wenn alle offensichtlich falschen Angaben der Zeuginnen ignoriert werden, können uns Aussagen über Zeit, Ort und die Beschreibung eines Verdächtigen auch egal sein", sagt die Anwältin und weist erneut daraufhin, dass mehrere der Zeuginnen sich kannten.

Zum Abschluss hat der Angeklagte das letzte Wort. "Ich kann so etwas nicht. Ich führe eine gute Ehe, ich brauche so etwas nicht", sagt er.

Richter Müller nimmt ihm die Beteuerung seiner Unschuld nicht ab. Er verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung. Im Fall der ersten Zeugin, die den 22-Jährigen nicht zweifelsfrei identifizierte, wird der Angeklagte freigesprochen. "Die Zeuginnen sind glaubhaft. Die Theorie eines Zusammenschlusses ist geradezu absurd", sagt Müller. Auch er sieht keinen mildernden Umstand, der eine Bewährung rechtfertigt.

Der 22-Jährige will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Keine Kommentare