Frankenschnellweg: Kläger lehnt Kompromiss ab

30.10.2020, 15:38 Uhr
Ein Privatkläger wehrt sich weiter gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs.

© Michael Matejka Ein Privatkläger wehrt sich weiter gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs.

Maximal 60 Stundenkilometer, maximal 7,5 Tonnen schwere Lkw, mehr Lärmschutz auch an den Umleitungsstrecken während des Ausbaus – der Bund Naturschutz (BN) ist zufrieden mit dem Kompromiss in Sachen Frankenschnellweg und wird seine Mitglieder befragen. Ex-Anlieger Harald Wilde jedoch zieht bei dem Vergleich nicht mit. Das teilte sein Anwalt dem für den Frankenschnellweg-Ausbau zuständigen Bürgermeister Christian Vogel mit.

Bereits vor zwei Wochen hat Vogel angekündigt, dass die Stadt – sollte Wilde nicht zustimmen – das ruhende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wieder starten wolle. Da Wilde bisher zusammen mit dem BN eine Klägergemeinschaft gebildet hat, müsste man das Verfahren Wilde zur Entscheidung abtrennen. Kern des Verfahrens ist eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, die mittlerweile aber längst nachgeholt wurde.


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Wilde wohnt nicht mehr in der Immobilie in der Nähe des Frankenschnellwegs und hat sie verkauft. Weil er zu der Zeit, als er die Klage eingereicht hat, aber Eigentümer war, hat er weiterhin Klagerecht.

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