Inzidenz über 35

3G-Regel: Hier sind in Fürth jetzt Tests nötig

25.8.2021, 12:50 Uhr
Die verbliebenen Schnelltestzentren dürften nun wieder mehr Zulauf bekommen. Ab Mittwoch brauchen Ungeimpfte in Fürth für viele Situationen einen Test.

© Hans-Joachim Winckler, NN Die verbliebenen Schnelltestzentren dürften nun wieder mehr Zulauf bekommen. Ab Mittwoch brauchen Ungeimpfte in Fürth für viele Situationen einen Test.

Seit dieser Woche ist die 35er-Grenze entscheidend für Ungeimpfte: Dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge darüber liegt, werden ab dem übernächsten Tag für den Zutritt zu vielen Innenräumen 3G-Nachweise verlangt. In Nürnberg müssen Ungeimpfte bereits seit Montag Tests vorweisen.

Im Landkreis Fürth bleibt die Inzidenz bisher unter der neuen Schwelle (Mittwoch: 30,5). In der Kleeblattstadt dagegen überschreitet sie seit Samstag den Grenzwert, inzwischen kletterte sie schon auf 67,7. Die Folge: Seit Mittwoch, 25. August, greift in Fürth die 3G-Regel. Genesen, geimpft oder getestet muss man dann sein, um an bestimmten Orten Einlass zu bekommen.

Das Fürther Ordnungsamt weist darauf hin, dass seit 25. August in folgenden Bereichen 3G-Nachweise nötig sind: bei der Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (wie etwa Eigentümerversammlungen, Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern); bei der Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen; in der Innengastronomie – "und zwar nicht mehr nur, wenn Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, sondern für jede einzelne Person"; bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (etwa Friseur, Kosmetik oder Körperpflege); beim Sport im Innenbereich, zum Beispiel in Fitnessstudios oder Sporthallen; auf Indoorspielplätzen, in Schwimmbädern, Spielhallen und Innenbereichen anderer Freizeiteinrichtungen; bei der Beherbergung, etwa in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen (hier ist ein Test bei Anreise sowie alle 72 Stunden vorzulegen); bei Hochschul-Präsenzveranstaltungen (zwei Mal pro Woche); beim Besuch von Krankenhäusern.

Kann man keine vollständige Impfung (ab dem 15. Tag) und keinen Genesenen-Status nachweisen, braucht man ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden). Ausgenommen sind Kinder bis zum Ende der Schullaufbahn.

Die Nachweispflicht entfällt, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt. Die Staatsregierung hat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 20. August, entsprechend geändert. Medienberichten zufolge will sie auch dann an der 3G-Regel festhalten, wenn die Inzidenz demnächst als Richtwert für Entscheidungen abgelöst wird. In Senioren- und Pflegeheimen wird wie zuletzt schon unabhängig von der Inzidenz ein negativer Test von ungeimpften Besuchern verlangt.

Aktuell sind in Fürth 87 Menschen nachweislich positiv getestet, im Landkreis 36. Vor einer Woche, am 18. August, betrug die Inzidenz in Fürth noch 28,0 und im Landkreis 18,7. Die Stadt Fürth hat am Montag auch das Alkoholkonsumverbot, das außerhalb von Freischankflächen im Zentrum (grob: vom Bahnhofplatz zum Rathaus samt Fußgängerzone) gilt, bis 10. September verlängert.

Der Artikel wurde am 25. August aktualisiert.

Verwandte Themen