Abgeschleppt bei Rewe: Falschparker muss 1300 Euro zahlen

24.1.2019, 05:49 Uhr
So sah das 2014 aus auf dem Rewe-Parkplatz in der Fürther Kaiserstraße: Nicht alle Autofahrer beachteten die Schilder.

© Mark Johnston So sah das 2014 aus auf dem Rewe-Parkplatz in der Fürther Kaiserstraße: Nicht alle Autofahrer beachteten die Schilder.

Fast fünf Jahre sind seit jenem Tag vergangen, erst jetzt ist der Fall geklärt. Der Wagen des Mannes stand damals, im Februar 2014, von 7 bis 9.20 Uhr auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes in der Kaiserstraße. Eine Parkscheibe hatte der Besitzer nicht ausgelegt, obwohl Schilder deutlich machten: Das Abstellen war nur mit Parkscheibe für höchstens eine Stunde gestattet – andernfalls werde das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

Nicht jeder achtete zu der Zeit auf die Schilder, andere nahmen sie nicht ernst. Den Grund für die Regelung aber konnte man ahnen: Der Parkdruck in der Südstadt ist hoch und der Rewe-Parkplatz nicht nur bei Kunden beliebt, sondern auch bei Menschen, die ins Ämtergebäude nebenan müssen, zum Bürgeramt etwa oder zur Kfz-Zulassungsstelle. Die Supermarkt-Kette hatte sich deshalb dazu entschlossen, die Stellplätze von einem Dienstleistungsunternehmen kontrollieren zu lassen.

Dauerparker nutzen Parkmöglichkeiten aus

Als die Fürther Nachrichten über den Ärger mancher Fürther über die Maßnahme berichteten, erklärte ein Sprecher der Kette: Während bei 99 Prozent der Rewe-Filialen in Deutschland keine derartige Kontrolle nötig sei, zähle der Markt in der Südstadt "zu den wenigen Standorten", bei denen man die Probleme mit Dauer- und Fremdparkern nicht anders in den Griff bekommen habe. Es gehöre zum Service, den Kunden kostenlose Parkplätze anzubieten. Doch das werde an manchen Filialstandorten "ausgenutzt", wodurch man wiederum Kunden verliere, die vergeblich herumkurven. Bequemlichkeit, so der Sprecher, sei neben dem Preis ein "entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Einkaufsstätte". Stehen nicht ausreichend Stellplätze zur Verfügung, gingen die Umsätze deutlich zurück.


Strafzettel auf Supermarkt-Parkplätzen: Dürfen die das?


Abgeschleppt wurde nach seinen Worten, wenn die zulässige Parkzeit (eine Stunde) "plus eine von Rewe definierte Kulanzzeit" überschritten war und der Fahrer mehrfach im Markt erfolglos ausgerufen wurde. Das Dienstleistungsunternehmen dokumentierte zu diesem Zweck die Ankunftszeit.

Die Regelung traf auch den Mann, der jetzt vor Gericht stand. Wie das Amtsgericht Fürth in einer Pressemitteilung schilderte, musste er feststellen, dass sein Wagen entfernt worden war. Im März 2014 kam die Rechnung – bezahlt hat er sie nicht. Erst im Sommer 2017 wurde ein Mahnverfahren eingeleitet, mit dem die Abschleppfirma die Kosten in Höhe von 276,50 Euro geltend machte. Der Beklagte legte Widerspruch ein und wurde im August 2017 von ihr verklagt.

Vergleichsversuch scheiterte

Wenig später scheiterte ein Vergleichsversuch: Die Firma wollte 200 Euro – der Mann war nur bereit, 150 Euro zu zahlen. "Ein Sachverständigengutachten zur Ortsüblichkeit der Abschleppkosten" sei damit unumgänglich gewesen, heißt es nun in der Mitteilung des Gerichts. Der Sachverständige sei zum Ergebnis gekommen, dass 2014 im Raum Fürth/Nürnberg Abschleppgebühren zwischen 170 bis 290 Euro angemessen waren – also auch der verlangte Betrag.

Die Folge: Das Amtsgericht verurteilte den Parksünder "wegen Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht" zur vollen Schadensersatzzahlung mit sämtlichen Verfahrenskosten. Er muss nun nicht nur die Abschlepprechnung mit Zinsen und sonstige Nebenkosten begleichen, sondern auch die Kosten des Gutachtens in Höhe von 1000 Euro tragen.

Bei Rewe sieht man inzwischen übrigens vom Abschleppen ab. Parken darf man sein Fahrzeug dort heute für zwei Stunden mit Parkscheibe. Wer die Spielregeln nicht befolgt, kann mit einer sogenannten Vertragsstrafe belegt werden. So handhaben es mittlerweile vielerorts Supermärkte, Bäder oder Fitnessstudios. Laut ADAC liegen diese Strafen meist zwischen 20 und 30 Euro.

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