Achtjähriger verletzte sich an Absperrkette: Stadt Fürth haftet

27.1.2020, 17:53 Uhr

Der Achtjährige hatte sich Verletzungen mit bleibenden Schäden zugezogen, unter anderem am Ohr. Den Jungen, der nach dem Sturz fast einen Monat im Krankenhaus behandelt wurde und mehrmals operiert werden musste, treffe eine Mitschuld von 50 Prozent, weil er gerannt sei und somit sein eigenes Risiko erhöht habe, entschied das Gericht (Az.:4 O 662/19 vom 10.12.2019). Die Stadt ging in Berufung, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der Junge war nach Angaben des Gerichts mit seinem Vater auf dem Gehweg zwischen Hornschuchpromenade und Königswarterstraße unterwegs. Als er auf einem Parkplatz in der Nähe das Fahrzeug seines Vaters entdeckte, rannte er los. Er übersah dabei die Absperrkette und stürzte. Nach Ansicht des Gerichts war die Kette bei Dunkelheit kaum zu erkennen. Ein Ortstermin habe gezeigt, dass sich deren "Grau" dann nicht vom "Grau" des Straßenbelags abhebe. Es sei nicht erkennbar, dass man die Straße nur an den Stellen überqueren dürfe, an denen zwischen „rot und weiß“-markierten Pfosten keine Kette gespannt ist.

Achtjährige müssten nicht mehr an der Hand geführt werden

Die Stadt hatte argumentiert, die Kette sei durch das Licht der Straßenlaternen ausreichend gut zu erkennen gewesen. Außerdem hätte der Vater das Kind an die Hand nehmen müssen. Dem widersprach das Gericht. Die Stadt hätte etwa eine rot-weiß markierte Kette zur besseren Sichtbarkeit spannen können. Achtjährige müssten auch nicht mehr an der Hand geführt werden, sondern schrittweise zur Selbstständigkeit erzogen werden.