Antrag gescheitert: Vogelgrippe zwingt Hühner in Oberasbach unters Dach

2.4.2021, 16:00 Uhr
Antrag gescheitert: Vogelgrippe zwingt Hühner in Oberasbach unters Dach

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Kleinlein hatte in seinem Antrag, von der Stallpflicht befreit zu werden, argumentiert, er habe umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Hühner vor dem Kontakt mit dem hochinfektiösen Erreger der Vogelgrippe durch Wildvögel zu schützen. Eine pauschale Verfügung ohne individuelle Risikoabschätzung sei rechtswidrig. Doch die hat ihm das Amt jetzt zugestellt. Kleinlein erwägt, gegen den Bescheid vorzugehen. Es könnte also noch ein Eiertanz werden. Auch für die Kreisbehörde.

Denn andernorts würden die amtlichen Veterinärmediziner weit kulanter agieren, sagt Kleinlein. Erst kürzlich hat ein Gut in Mecklenburg-Vorpommern eine Befreiung erhalten, obwohl in der Nähe Ausbrüche gemeldet wurden. Zeitgleich setze sich behördlicherseits die Einsicht durch, dass der Erreger derzeit offenbar vorrangig über den Tierhandel verbreitet wird. Jüngstes Beispiel: Ein Betrieb nahe Paderborn hat infizierte Junghennen unter anderem nach Bayern geliefert.


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Die Veterinärmediziner am Landratsamt Fürth argumentieren im Fall der Kleinleinschen Hühnerhaltung damit, dass eine Aufstellung möglich sei, ohne dass die artgerechte Haltung erheblich beeinträchtigt werde. Das Virus sei bereits in einem Hausgeflügelbetrieb in Nordbayern mit über 50.000 Tieren aufgetreten. Bei diesem Betrieb, hält Kleinlein dagegen, handele es sich aber um eine geschlossene Haltung, in der die Hühner "noch keinen Grashalm und kein Licht gesehen haben", ein Eintrag von außen also gar nicht möglich sei.

Beim Kleinlein-Hof verweist die Kreisbehörde auf die Gefährdung durch Wildvögel, die nicht ausgeschlossen werden könne. Vielmehr sei die abseitige Lage des Aussiedlerhofs an der Leichendorfer Straße Alt-Oberasbachs besonders attraktiv für durchziehende Wildvögel.

Wasservögel verteilen sich "in der Breite"

Eine Beschränkung der Stallpflicht lediglich auf Großbetriebe erachtet die Kreisbehörde für unangemessen, sei in Franken das Virus doch auch in Betrieben mit geringen Beständen nachgewiesen worden. Fallzahlen und Verteilungsmuster des Erregers belegten eine flächendeckende Verbreitung der Tierseuche in ganz Bayern.

Weil es anhaltend frostig war, habe sich wildlebendes Wassergeflügel nicht nur im Umfeld von Flüssen und Gewässern, sondern "in der Breite" niedergelassen. Kleinleins Betrieb liege zwischen Bibert im Norden, Kreuzbach im Süden und dem Hainberg im Osten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Wildvögel den Standort überfliegen und dabei abkoten – eine Form der Kontamination –, sei sehr hoch. Kleinlein sieht das anders. Bei ihm hat die Stallhaltung schon die ersten Todesopfer gefordert: In der ungewohnten Enge der zwei Hühnermobile wurden elf Hühner erdrückt.

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