Auftakt fürs Kleeblatt: Im Ronhof gelten strikte Hygieneregeln

19.9.2020, 11:28 Uhr
So voll wird es im Ronhof am Sonntag leider nicht werden können - dafür aber hoffentlich trotzdem so stimmungsvoll.

So voll wird es im Ronhof am Sonntag leider nicht werden können - dafür aber hoffentlich trotzdem so stimmungsvoll.

3325 Zuschauer sind beim Heimspiel gegen den VfL Osnabrück zugelassen. Der Kartenvorverkauf für Besitzer einer "Solidaritäts-Dauerkaddn" läuft seit Donnerstag, seit Freitagmittag können sich auch Flex-Dauerkarteninhaber Tickets sichern. Alle, die leer ausgehen, bittet der Verein, am Sonntag nicht zum Stadion zu kommen – denn es wird dort keine Tageskasse geben.

Die Sicherheits- und Hygieneregeln für Besucher:

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Stadiongelände, Anlegen bereits vor Stadionzutritt. Auf dem eigenen Sitzplatz darf der Schutz abgenommen werden, beim Verlassen ist er wieder zu tragen.

Der empfohlene Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Stadionbesuchern ist einzuhalten. Geht eine Person auf der Tribüne an anderen vorbei, so sollen sich die sitzenden Personen wegdrehen.

Wer sich nicht an die Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorgaben im Stadion hält, wird gemäß dem Hausrecht des Stadions verwiesen, betont die SpVgg. Empfohlen wird zudem die Installation der Corona-Warn-App, um im Falle einer Infektion eine problemlose und schnelle Nachverfolgung zu garantieren.


Kleeblatt verliert den Caterer im Ronhof


Auf dem Parkplatz Kronacher Straße kann das Auto gegen eine Gebühr von fünf Euro abgestellt werden. Radfahrern stehen die bekannten Abstellflächen im Süden des Laubenwegs zur Verfügung. Für alle, die ihren Platz auf der Südtribüne haben, gibt es Extra-Fahrradständer auf dem Gäste-Busparkplatz.

Desinfektionsmittel dürfen in einer Menge bis 100 Millilitern mitgeführt werden, stehen aber auch an den Toiletten und an den Eingängen bereit. Da der Verein verpflichtet ist, bei einer Infektion die Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen zu gewährleisten, gibt es beim Zutritt stichprobenartige Ausweiskontrollen: die Person, die gebucht hat, muss Nutzer des Tickets sein.

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