Ausreisepflichtige Straftäter: Fürth nennt Zahlen

21.12.2018, 19:54 Uhr
In der Nähe der Fürther Uferstadt soll der Tatverdächtige die Frau in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt haben.

© Hans-Joachim Winckler In der Nähe der Fürther Uferstadt soll der Tatverdächtige die Frau in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt haben.

Als die FN vor einer Woche nach der konkrete Zahl von ausreisepflichtigen Straftätern in Fürth, Bayern und Deutschland fragten, konnte niemand Auskunft geben. Das Bundesinnenministerium und das bayerische Innenministerium mussten passen. Es müssten dafür alle Ausländerbehörden abgefragt werden, hieß es, schnell sei das nicht zu machen. Dabei wäre die Zahl hilfreich, um einordnen zu können, von wie vielen Menschen Fürths OB eigentlich spricht, wenn er eine schnellere Abschiebehaft fordert.


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Das Fürther Rechtsreferat immerhin hat nach der Anfrage nun Fakten geliefert. Demnach leben in Fürth zurzeit 86 Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber geduldet werden, weil sie keinen Pass haben (Kinder unter 16 Jahre wurden nicht mitgezählt). Überwiegend handle es sich um abgelehnte Asylbewerber, so Rechtsreferent Mathias Kreitinger. Sechs dieser 86 Menschen seien strafrechtlich aufgefallen, nicht alle aber wegen schwerer Delikte. Daneben gebe es zwei ausreisepflichtige Straftäter, die derzeit wegen schwerer Verbrechen in Haft sitzen. Sie haben allerdings Passpapiere und werden abgeschoben, nachdem sie die Strafe abgesessen haben.

Im Fall des 37-jährigen Türken, der eine Frau im Wiesengrund vergewaltigt haben soll, bemühe man sich weiter um Passersatzpapiere, sagt Kreitinger. Die Stadt habe sich an die Zentrale Passbeschaffungsstelle gewandt, wie es Innenminister Joachim Herrmann angeregt hatte. Auch in allen vergleichbaren Fällen werde man die Behörde um Hilfe bitten. Die Beschaffung von Pässen ist aus manchen Ländern schwierig. Die Türkei etwa fordert einen eigenhändig unterschriebenen Antrag des Betroffenen.


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Unterdessen drängt nun auch die Fürther CSU via Pressemitteilung darauf, rechtliche Lücken zu korrigieren und ausreisepflichtige Straftäter, die das Land nicht freiwillig verlassen, in Abschiebehaft zu nehmen.

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