Bei Corona-Fällen in Kitas: Was Eltern wissen sollten

2.7.2020, 11:00 Uhr
Bei Corona-Fällen in Kitas: Was Eltern wissen sollten

© Rolf Vennenbernd/dpa

Viel Aufregung und bei manchen Eltern auch Unverständnis hat der Umgang mit einem Corona-Fall im Kindergarten der Auferstehungskirche ausgelöst.

Was ist im aktuellen Fall passiert?

Nachdem bei einem Kind aus dem Kindergarten der Auferstehungskirche am Stadtpark eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, wurde die Einrichtung mit 100 Kindern am Montag geschlossen, später vorsorglich auch der Hort mit 26 Kindern. Ein – inzwischen negativ getesteter – Mitarbeiter hatte sich in beiden Einrichtungen aufgehalten. Der Hort ist wieder geöffnet.

 Wer wurde daraufhin getestet?

Das Gesundheitsamt hat Reihentests angeordnet: Alle Kinder und Mitarbeiter des Kindergartens werden überprüft.

Warum untersucht das Amt nur die Kindergartenkinder und nicht gleich auch ihre Familien? Gibt es zu wenig Kapazitäten?

Manche Eltern verstehen die Welt nicht mehr: Die Quarantäne wurde ebenso wie der Test nur für ihren Sohn angeordnet, der direkten Kontakt mit dem erkrankten Kind hatte, schildert eine Mutter. "Wir dürfen also weiter draußen rumlaufen, zur Arbeit gehen und unser jüngeres Kind in die Krippe bringen."

Man gehe nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und den Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums vor, heißt es dazu seitens des Gesundheitsamts. Vorgesehen ist der Rachenabstrich und die häusliche Isolation demnach nur bei Menschen, die engen, direkten Kontakt zum Corona-Fall hatten ("Kontaktpersonen der Kategorie 1"). Täglich fragen Mitarbeiter nach, ob sich bei ihnen oder ihren Familienmitgliedern Symptome zeigen.

Sollte dies der Fall sein, würden weitere Tests veranlasst. "Kapazitäten sind ausreichend vorhanden", betont die Behörde. Seit Mittwoch haben zudem alle Bürger die Möglichkeit, bei Ärzten auch ohne Symptome einen Abstrich machen zu lassen. Im Fall des Kindergartens hat man sich entschieden, auch alle Kinder und Mitarbeiter ohne engen Kontakt auf Sars-CoV-2 zu überprüfen.

Warum wird nicht vorsichtshalber der ganzen Familie Quarantäne verordnet?

Dafür gebe es keine rechtlichen Vorgaben, so das Gesundheitsamt, da Eltern und Geschwister keinen Kontakt zum Covid-19-Fall hatten. Man rate den Familien von Kategorie-1-Personen allerdings dazu, Sozialkontakte zu reduzieren. Sollte im genannten Beispiel der Sohn positiv getestet werden, würden auch für den Rest der Familie Abstriche und Quarantäne angeordnet werden.

Auch in der Tagespflege-Einrichtung "Parkpiraten" zeigt man sich über das Vorgehen verwundert und besorgt: Drei der hier betreuten Kinder haben Brüder und Schwestern im betroffenen Kindergarten. Dürfen die Geschwisterkinder tatsächlich weiter Krippen, Horte und Schulen besuchen?

Zum Glück hätten die Eltern selbst entschieden, die Kleinen nicht zu bringen, sagt Peter Steinwender von den "Parkpiraten". Schließlich spielen Geschwister doch zusammen und oft teilen sie sich zuhause ein Zimmer. Er fragt sich, warum das Gesundheitsamt Geschwisterkinder nicht herausnimmt, bis ein negativer Test vorliegt, um sofort mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.

Das Gesundheitsamt sagt dazu: Geschwisterkinder, die keinen eigenen Kontakt zu einem nachgewiesenen Corona-Fall hatten und keine Symptome haben, sind nur "Kontaktpersonen von Kontaktpersonen". "Sie dürfen weiter Gemeinschaftseinrichtungen besuchen." Ob Anzeichen bei ihnen vorliegen, erfrage man ja täglich; bei Symptomen wird getestet. Dieses stufenweise Vorgehen sei seit dem Anfang der Pandemie üblich und habe sich bewährt.

Die Behörde erinnert zugleich an die "Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen, das Abstandsgebot zu beachten und gegebenenfalls soziale Kontakte zu reduzieren".


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Wie schnell liegen Testergebnisse vor?

Nach 24 bis 48 Stunden.

Warum wurde der ganze Kindergarten geschlossen und nicht nur eine Gruppe?

Die Gruppe des infizierten Kindes wird auf jeden Fall für 14 Tage seit dem letzten Kontakt zu diesem Kind von der Betreuung ausgeschlossen. Um über eine Schließung der Einrichtung zu entscheiden, schaut sich das Gesundheitsamt die Situation vor Ort an: Wie strikt ist die Trennung, etwa in den Toiletten oder im Garten? Wurde das Kind auch in einer anderen Gruppe betreut? Im Fürther Fall ließen sich flüchtige Kontakte auf den Fluren nicht ausschließen, heißt es.

Wie rasch können Kitas wieder öffnen?

Das geht in der Regel schnell, sagt Tobias Thiem, bei der Stadt Fürth zuständig für den Bereich Kindertagesstätten. Das Gesundheitsamt sei da sehr engagiert. Sobald für Gruppen ohne engen Kontakt zum Covid-19-Fall negative Test-Ergebnisse vorliegen, können sie zurückkehren. Manche Kitas konnten nach zwei Tagen wieder loslegen.

Offenbar hatten die Eltern zunächst keine klaren Informationen. Lässt sich das verbessern?

Das Gesundheitsamt informiert zuerst die Kita-Leitung über das weitere Vorgehen und muss dann auf die Kontaktdaten der Eltern warten. Fürs Personal sei die Situation neu, sagt Thiem, es sei verständlich, dass sich noch nicht alles eingespielt hat. Die Stadt sammelt die Erfahrungen und informiert stetig die anderen Träger.

Wie bewertet das Jugendamt das stufenweise Vorgehen beim Testen?

Die Sorge von Eltern, die lieber Klarheit für die ganze Familie hätten, könne sie sehr gut nachvollziehen, sagt Luise Peschke, stellvertretende Leiterin des Jugendamts. Sie freut sich, dass in Bayern nun alle Bürger selbst Corona-Tests in Anspruch nehmen können.

Was Tobias Thiem noch immer "nicht in Gänze" nachvollziehen kann, ist, dass der Freistaat bei Corona-Fällen in Kitas nicht wenigstens auch die Geschwisterkinder der direkten Kontaktpersonen unter Quarantäne stellt. "So bleibt es den Eltern überlassen, ob sie verantwortungsvoll mit der Situation umgehen."


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Was ändert sich mit dem Regelbetrieb, der seit Mittwoch an bayerischen Kitas gilt?

Peschke und Thiem erinnern daran, dass sich noch kein Kind in einer Fürther Kita mit Covid-19 angesteckt hat. "Das Personal macht einen guten Job."

Es muss sich nun zeigen, wie gut Hygienekonzepte bei voller Belegung umgesetzt werden können. Mit mehr Schließungen – manchmal schon bei einem Verdacht – sei zu rechnen. Ihr Appell: Umso wichtiger sei, dass Kinder und Erzieher mit Symptomen von ansteckenden Krankheiten zuhause bleiben.

Anders als früher, als man Kinder mit einem leichten Schnupfen betreuen konnte, müsse man sie jetzt abweisen, sagt Thiem. Belastet werden freilich wieder die Eltern, die ja schon in den vergangenen Monaten die Betreuung stemmen mussten. Vielleicht, so Thiem, wird es eine Diskussion über eine Erhöhung der Zahl der Fehltage für Eltern geben müssen.

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