Beschwerde erfolgreich: In Stein muss der Stadtrat ran

26.9.2020, 19:00 Uhr
Beschwerde erfolgreich: In Stein muss der Stadtrat ran

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Die Stadt Stein kommt damit einer Weisung der Kommunalaufsicht im Landratsamt nach, die einer Rechtsaufsichtsbeschwerde von SPD-Stadtrat Walter Nüßler stattgegeben hat.

Der Bürgermeister hatte in der Sitzung im Juli eigentlich ein anderes Vorgehen befürwortet: Kurt Krömer (SBG) wollte seinerzeit dem Ältestenrat die Entscheidung übertragen. Dieser sollte Anfang September zusammentreten und dann darüber befinden, wer nun am Mittwoch, 30. September, weiter die Geschicke lenken sollte – der Corona-Ausschuss oder eben der Stadtrat.

Seine Begründung, die der Rathauschef auf Anfrage der Fürther Nachrichten noch einmal auf den Punkt bringt: Ihm sei es um die weitestgehende Sicherheit der Kommunalpolitiker und der Mitarbeiter gegangen und darum, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten. Er habe abwarten wollen, wie sich die Pandemie weiter entwickle. "Wenn nur einer aus dem Urlaub kommt, der erkrankt ist, aber nichts davon weiß, dann müssen 24 Stadträte und die gesamte Verwaltungsspitze in Quarantäne", beschreibt Krömer seine Befürchtungen.

Walter Nüßler hatte seinerzeit bezweifelt, dass der Steiner Corona-Ausschuss, der aus zehn Stadträten plus dem Bürgermeister besteht, überhaupt den Beschluss fällen dürfe, diese Entscheidung an den Ältestenrat zu delegieren. Nachdem das Gremium gegen seine und die Stimme von Andreas Selz (Die Linke) aber mehrheitlich für dieses Vorgehen votiert hatte, legte der Jurist Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht ein.

Mehrere Ansatzpunkte

Die Kernpunkte dabei: Die Bestellung des Corona-Ausschusses hätte eigentlich am 31. Juli enden sollen, mit dessen eigener Entscheidung sei die Wirkungsdauer aber "vorsorglich" bis 30. September verlängert worden. Diese Beschlusskompetenz stünde dem Sonderausschuss nicht zu, schrieb Nüßler. Dies stelle ebenso einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar, wie das Vorhaben, den Ältestenrat mit der Aufgabe zu betrauen, festzulegen, ob nun der Corona-Ausschuss oder der Stadtrat Ende September zusammentreten sollte. Schließlich sei der Ältestenrat kein "beschließender Ausschuss".

Die Rechtsaufsicht bestätigte nun Nüßlers Auffassung. Weder dürfe ein Ausschuss Wirkungszeiten verlängern, noch der Ältestenrat, der lediglich ein Beratergremium des Ersten Bürgermeisters darstelle, zur Entscheidung über die Stadtratssitzung ermächtigt werden. Der Beschluss des Corona-Ausschusses vom 21. Juli sei "rechtswidrig". Die besagte Sitzung sei damit "als Stadtratssitzung durchzuführen".

Walter Nüßler begrüßt diese klare Aussage. Ihm sei es nicht "ums bloße Rechthaben" gegangen, sondern darum, "das gesetzmäßige Handeln unserer Stadtverwaltung" zu gewährleisten, wird er in einer Pressemitteilung des SPD-Ortsvereins Stein zitiert. Und weiter: "Ein freundlicher Hinweis hat ja leider nicht ausgereicht, um den Ersten Bürgermeister davon zu überzeugen, dass er hier im Unrecht war."

Keine Probleme mit den Regeln

Kurt Krömer akzeptiert die Entscheidung der Kommunalaufsicht "voll und ganz". Die Politiker werden in der Schulturnhalle am Neuwerker Weg zusammenkommen, wo die Hygiene- und Abstandsregeln gut einzuhalten sind. Sich in entsprechend großen Räumlichkeiten zu Stadtratssitzungen zu treffen, das machen auch die anderen Kommunen im Landkreis längst wieder, unter anderem Zirndorf und Oberasbach.

Im Fürther Land gibt es aktuell keine Corona-Hotspots. In Stein, sagt der Bürgermeister, seien ihm momentan drei Covid-Fälle bekannt. Er hoffe, dass trotz landesweit steigender Infektionszahlen das Niveau vor Ort weiter so bleibe – aber: "Grundsätzliche Bedenken habe ich."

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