Bürgerbegehren ist unzulässig

9.9.2010, 11:00 Uhr

In seiner ersten Feriensitzung seit langer Zeit hat der städtische Verwaltungsausschuss den Wunsch der Pfister-Unterstützungsgruppe für unzulässig erklärt. Die Diskussion entzündete sich an der Frage, ob nicht wenigstens das von den Initiatoren ebenfalls geforderte Verbot des Verkaufs oder der Vermietung des Schulgebäudes für zulässig erklärt und zum Stadtratsbeschluss gemacht werden sollte.

Die Versicherung von Schulreferent Markus Braun (SPD), die Verwaltung werde dem Stadtrat Nutzungsvorschläge präsentieren, ging der CSU nicht weit genug. Sie fand für ihren Antrag, explizit eine öffentliche Nutzung festzuschreiben, aber keine Mehrheit. Einig waren sich die Ausschussmitglieder in der Feststellung, dass das Schulhaus für die westliche Innenstadt eine soziale Funktion behalten soll. Bis Frühjahr nutzen sechs Klassen der aus allen Nähten platzenden Fach- und Berufsoberschule und die von Umbaumaßnahmen verdrängte Kulturbrücke der Arbeiterwohlfahrt das Gebäude.

Für Zündstoff sorgte auch die von Stadträtin Andrea Heilmaier aufgeworfene Frage, ob es die Verwaltung versäumt hat, die Initiatoren des Bürgerbegehrens darauf hinzuweisen, einen vorläufigen Rechtsschutz für ihr Vorhaben zu beantragen. Damit hätte der Schulverwaltung bis zum Bürgerbegehren Einhalt geboten werden können.

Nach Ansicht von Rechtsreferent Christoph Maier kann das nicht zu den kommunalen Aufgaben gehören. Keinen Hehl machte die Sprecherin der Pfister-Unterstützungsgruppe, Regina Gerstner, aus ihrer Enttäuschung. Auch von den Elternverbänden fühlen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens im Stich gelassen. 5102 Unterschriften hatten sie gesammelt, 707 waren ungültig.