Bürgerentscheid gegen die Keimzelle scheitert

12.7.2019, 21:00 Uhr
Bürgerentscheid gegen die Keimzelle scheitert

© André De Geare

Das Bürgerbegehren "Erhalt der Flächen für den Artenschutz statt ‚Steiner Keimzelle‘" ist nicht zulässig. Zu dieser Entscheidung ist der Steiner Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung gelangt, er folgte damit der rechtlichen Auffassung des Landratsamts, das formale Fehler in der Fragestellung moniert hatte. Für die Bürgerinitiative (BI) hinter dem Begehren ist das ein Rückschlag, aber nicht das Ende ihres Engagements. 1650 Unterschriften hatten sie zusammenbekommen.

"Dann sammeln wir halt noch einmal Unterschriften", erklärt Gerd Herbst, einer der BI-Sprecher. Von der negativen Einschätzung der Rechtsaufsicht im Landratsamt habe er erst wenige Minuten vor Beginn der Stadtratssitzung erfahren. Die Begründung könne er zwar nicht nachvollziehen, dagegen zu klagen sei für die BI allerdings keine Option: "Wir sind eine kleine Stadt. Da redet man miteinander und klagt nicht", so Herbst.

Dass es sich die Stadträte zu leicht gemacht haben, kann man nach den über zweistündigen Beratungen nicht behaupten. Mitunter erweckte die Diskussion den Anschein eines juristischen Proseminars. Während der CSU-Stadtrat und zweite Bürgermeister Bertram Höfer Verwaltungsgerichtsurteile heranzog, die bei der Bewertung von Bürgerbegehren eine "wohlwollende Bewertung" einforderten, verwies Bürgermeister Kurt Krömer auf die für ihn bindende Rechtsauffassung des Landratsamts.

Die dortigen Juristen haben sich an der zweiten Teilfrage des Bürgerbegehrens gestoßen. Mit folgender Fragestellung hatte die BI in den vergangenen Wochen Unterschriften gegen das im Rednitzgrund geplante Projekt gesammelt: "Sind Sie dafür, dass das Bauleitverfahren ‚Steiner Keimzelle‘ (Ausbau des Wegenetzes und Flächenausweisung für Urban Gardening) unverzüglich eingestellt und anstelle dessen ein artenschutzverträgliches Konzept unter Beteiligung der Steiner Bürger für das Gebiet entwickelt wird?" Der zweite Teil fiel bei der juristischen Prüfung durch, weil er "nicht konkret genug und sehr dehnbar" (Krömer) sei.

Störender Widerspruch

SPD-Stadtrat Walter Nüßler, selbst Jurist, bemängelte zwar die Qualität der Begründung, er kommt nach eingehender Überlegung aber zu demselben Schluss wie das Landratsamt. "Es tut mir leid, dass hier die Bürgerbeteiligung an einer Formalie scheitert, aber juristisch ist das unumgänglich." Ihm fehlt weniger die sprachliche und logische Klarheit der zweiten Teilfrage, sondern ihn stört ein Widerspruch: Die BI wolle ein verbindliches Konzept, lehne aber gleichzeitig das dafür notwendige Bauleitverfahren ab.

Am Ende entschied der Stadtrat gegen die Stimmen von Agnes Meier (FDP), Dietmar Oeder und Hubert Strauss (beide Grüne), das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Während Oeder und Strauss vor einer "Jurikratie" warnten, die Politikverdrossenheit fördere, fand Meier mit ihrer Forderung, dann eben nur eine Teilfrage des Begehrens zuzulassen, kein Gehör. Einig waren sich die BI-Vertreter, die zu Beginn der Sitzung ihr Konzept vorgestellt hatten, und die Stadträte, weiter das Gespräch zu suchen. "Unsere Ziele liegen nicht weit auseinander", so Gerd Herbst. "Und nur zusammen kann etwas richtig Gutes entstehen."

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