Corona: Schwerpunktpraxis im Fürther Landkreis vor dem Start

5.4.2020, 21:00 Uhr
Corona: Schwerpunktpraxis im Fürther Landkreis vor dem Start

© Günter Distler

Obwohl die Eröffnung unmittelbar bevorsteht, möchte das Landrats-amt den genauen Ort noch nicht publik machen. Sprecher Christian Ell sagte auf FN-Nachfrage, seine Behörde wolle vor der breiten Öffentlichkeit direkt und indirekt Betroffene wie etwa Anwohner informieren.

Gedacht ist die Schwerpunktpraxis laut Ell für Patienten, die nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts "als infektiös gelten und eine ambulante Versorgung benötigen". Zutritt bekommt voraussichtlich aber nur, wer einen Berechtigungsschein vorweist. Den stellt in der Regel der Hausarzt aus.

Ähnlich wird bereits bei der Drive-Through-Teststation von Stadt, Landkreis und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) für Corona-Verdachtsfälle auf dem früheren Möbel-Höffner-Gelände in Fürth verfahren. Mögliche Infizierte werden dort in ihren Autos auf Covid-19 untersucht. Passieren dürfen nur Fürther und Landkreisbürger, bei denen ein konkreter Verdacht auf eine Infektion besteht und die von der Führungsgruppe Katastrophenschutz zum Abstrich geladen wurden, nachdem sie dieser vom Arzt oder von der KVB gemeldet wurden.

Zuletzt hatte es geheißen, dass Katastrophenschutz-Fachleute aus dem Landratsamt an einem "Behandlungszentrum" zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte feilen. Daraus wird nun mit etwas verändertem Konzept besagte Covid-19-Schwerpunktpraxis. Beteiligt an den Vorbereitungen ist der Zirndorfer Kinder- und Jugendarzt Dr. Michael Hubmann in seiner neuen Funktion als Versorgungsarzt des Landkreises. Wegen des weltweiten Mangels an Schutzausrüstung könne die Covid-19-Schwerpunktpraxis maßgeblich dazu beitragen, sagte er, möglicherweise infizierten Patienten zu helfen und zugleich medizinisches Personal sowie andere Patienten bestmöglich zu schützen.

Im Rahmen des "Notfallplans Corona-Pandemie" muss jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis per Verordnung "Versorgungsärzte" benennen. Im Katastrophenfall ist es ihr Job, die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung federführend zu koordinieren und sicherzustellen. Die neue Begrifflichkeit – "Schwerpunktpraxis" statt "Behandlungszentrum" – erklärt Hubmann mit der Verordnung. Denn: Bayernweit uneinheitliche Bezeichnungen könnten Verwirrung stiften.

Mutmaßlich nicht infizierte Patienten, betont Hubmann, würden wie gewohnt von den niedergelassenen Haus- und Fachärzten betreut. Ihre Versorgung im Landkreis ist laut Ell zurzeit "sehr gut abgesichert".


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