Countdown für Roßtals Bürgerentscheide läuft

16.7.2019, 16:00 Uhr
Countdown für Roßtals Bürgerentscheide läuft

© Hans-Joachim Winckler

Drei Kreuze machen die Roßtaler am Sonntag, 8. September. Dann nämlich, wenn sie im Zuge eines Rats- und Bürgerbegehrens darüber entscheiden, ob das Gewerbegebiet Buchschwabach erweitert wird, damit sich die Firma dataform dialogservices GmbH dort ansiedeln kann oder nicht.

Den Stimmzettel bekamen die Roßtaler Marktgemeinderäte nun erstmals im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) präsentiert. Drei Fragen sind darauf formuliert​, unter jeder kann ein Kreuz gesetzt werden. Unter der fettgedruckten Textzeile "Bürgerentscheid 1" steht das vom Marktgemeinderat initiierte Ratsbegehren. Es hat zum Ziel, das Bebauungsplanverfahren "Erweiterung Gewerbegebiet Buchschwabach" fortzusetzen.

Zu diesem Schritt hatte sich der Marktgemeinderat bei zwei Gegenstimmen in einer Sondersitzung im Juni entschlossen, um dem von der Bürgerinitiative (BI) "Pro Lebensqualität in Roßtal" auf den Weg gebrachten Bürgerbegehren etwas entgegenzusetzen. Oder, wie es Bürgermeister Johann Völkl gegenüber den FN formuliert, die Sichtweise des Marktes darzustellen, die den bisher in dieser Angelegenheit getroffenen Beschlüssen zugrunde liegt.

Die Argumente pro Erweiterung: Der Schritt, den der geänderte Flächennutzungsplan verfolgt, schafft neue Arbeitsplätze durch dataform und erhält bestehende Beschäftigungsverhältnisse bei Firmen in Roßtal. Ortsansässige oder regionale Betriebe können dadurch ebenfalls Flächen angeboten werden. Ökologisch hochwertige Ausgleichsmaßnahmen wirft die Gemeinde außerdem in die Waagschale, aber auch die Aufwertung von Ackerfläche zu einer biologisch vielfältigen Biotopfläche.

Unter der Zeile "Bürgerentscheid 2" findet sich das Bürgerbegehren von "Pro Lebensqualität Roßtal", das die Ansiedlung von dataform in Buchschwabach verhindern will.

Die BI kritisiert insbesondere die massive Versiegelung von Ackerfläche. Betroffen sind hiervon rund 89 000 Quadratmeter. Außerdem fürchtet sie eine starke Zunahme des Verkehrs in Buchschwabach, das Dorf ist durch die B 14 ohnehin schon stark belastet.

Nötig ist außerdem eine Stichfrage. Sie führt eine Entscheidung herbei, wenn sowohl das Ratsbegehren als auch das Bürgerbegehren jeweils eine Mehrheit bekommen oder beide negativ beschieden werden.

Der HFA diskutierte nun darüber, wie die Roßtaler über das Procedere informiert werden und die Marktgemeinde Werbung für ihre Sicht der Dinge betreiben kann. Zwei offizielle Plattformen wird es geben: Am Dienstag, 30. Juli (19 Uhr), findet in der Aula der Mittelschule eine Bürgerversammlung mit Vertretern der Marktgemeinde, der BI und dem erst Ende Juni gegründeten Aktionsbündnis Zukunft Roßtal" "AZuRo" statt, das für die Vergrößerung des Gewerbegebietes eintritt.

Im Amtsblatt, das am 7. August erscheint, wird außerdem ein Muster des Stimmzettels samt Erläuterungen veröffentlicht. Erklärt bekommen die Bürger dabei unter anderem den einleitenden Satz der Stichfrage, den Uta Hohmann (CSU) als zu kompliziert kritisierte. Daneben werden die Argumente zusammengestellt, die seitens der Gemeinde dafür sprechen, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. Die BI "Pro Lebensqualität in Roßtal" kann auf einer Seite ebenfalls ihre Sicht der Dinge darstellen, gleiches gilt, falls gewünscht, für "AZuRo".

Grüne Zweifel

Außerdem hielt der HFA der Marktgemeinde per Beschluss die Möglichkeit offen, in einem gesonderten Info-Blatt, das die Bürger in den Briefkasten bekämen, für das Ratsbegehren zu werben. Zweifel beschlichen dabei Barbara Schroeder (Die Grünen): "Ist das in Ordnung?", fragte sie. "Wir dürfen unsere Auffassung offensiv vertreten", antwortete Völkl (SPD), das sei vom geschäftsleitenden Beamten geprüft worden.

Noch einmal kurz gestreift wurde auch das Thema Abstimmungstermin, immerhin ist der 8. September als letzter Sonntag der Sommerferien nicht ganz optimal. Die Marktgemeinderäte setzen aber darauf, dass möglichst viele der rund 8130 Wahlberechtigten trotz Urlaubszeit von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Dabei wurde auf die Briefwahl verwiesen, die 28 Tage vor dem eigentlichen Urnengang anläuft. Ein möglicher Termin im zeitlich vorgeschriebenen Rahmen, in dem die Bürger entscheiden müssen, wäre der 15. September gewesen. Die rechtlich gesetzte Frist läuft drei Tage später ab. Jedoch, sagt Bürgermeister Völkl auf Nachfrage, habe man den Zeitraum mit Blick auf eventuell unvorhergesehene Komplikationen nicht bis zum Letzten ausreizen wollen.

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