Datenschutz für Fürther Juwelier-Räuber erzürnt Politiker

2.4.2014, 06:00 Uhr
Datenschutz für Fürther Juwelier-Räuber erzürnt Politiker

© Polizei

Das Video vom Überfall ließ nichts zu wünschen übrig. Es zeigte, wie abgezockt die Täter vorgingen, wie sie die beiden Mitarbeiterinnen mit einer Schusswaffe bedrohten und scheinbar in aller Seelenruhe wertvolle Armbanduhren zusammenrafften. Obwohl die Polizei rasch zur Stelle war, entkamen die Männer.

Juwelier Christoph Kuhnle griff am Folgetag zu einer ungewöhnlichen Maßnahme: Mit der Bitte um Hinweise auf die Räuber stellte er das Video sowie Fotos der Überwachungskamera auf seine Facebook-Seite; sein Eintrag verbreitete sich rasend schnell und wurde mehrere hunderttausend Mal geklickt – bis das Landesamt für Datenschutzaufsicht dazwischen ging, weil es darin „einen Akt der Selbstjustiz“ sah. Auch Straftäter hätten einen Anspruch auf „informationelle Selbstbestimmung“. Bilder oder Videoaufnahmen dürften nicht ohne ihre Zustimmung ins Internet gestellt werden. In dieses Grundrecht dürfe nur die Polizei eingreifen.

Bereits am vergangenen Freitag übte Fürths Rathauschef Thomas Jung in den FN Kritik an der Haltung der Behörde. „Damit geben Sie dem Vorurteil Nahrung, dass Datenschutz in erster Linie Täterschutz ist“, schrieb er in einem offenen Brief an den Präsidenten des Landesamts.

Auch die Fürther Landtagsabgeordnete Petra Guttenberger (CSU), wie Jung Juristin, hält den Vorstoß der Datenschützer „für problematisch“. Sollte es tatsächlich „ein Akt der Selbstjustiz sein, Täter ermitteln zu wollen, so wären Fernsehsendungen wie ,Aktenzeichen XY ungelöst’ wohl rechtswidrig“, meint die Abgeordnete. Das Hochladen des Kuhnle-Videos ins Netz wäre ihr zufolge nur bedenklich gewesen, wenn die ebenfalls zu sehenden Angestellten des Juweliers nicht zugestimmt hätten. Nun aber die „schutzwürdigen Interessen“ der Täter in den Fokus zu stellen, halte sie „gegenüber einem rechtschaffenen Bürger für die falsche Wertung“. Aus diesem Grund lasse sie nun die „Rechtsgrundlage prüfen“.

Das Landesamt habe „die Gesetze sehr engherzig“ ausgelegt, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete und frühere Amtsrichter Horst Arnold aus Fürth. Natürlich gebe es das Recht am eigenen Bild, aber dieses sei bei „Personen der Zeitgeschichte“, beispielsweise Prominenten, eingeschränkt. Wer bewaffnet einen Raub verübt, so Arnold, und somit mindestens fünf Jahre Gefängnis riskiert, mache sich selbst zu einer Person der Zeitgeschichte. Auch die SPD-Fraktion sei „drauf und dran“, eine Anfrage an das Landesamt zu stellen, um mehr über die Beweggründe der Datenschützer zu erfahren.

Polizei hat Gewaltmonopol

Ihn ärgert besonders, dass „ein solcher Einzelfall“ nun ein schlechtes Licht auf den Datenschutz an sich werfe. Dieser sei nämlich von „elementarer Wichtigkeit“ – aber auch ein breites Thema, über das immer wieder neu zu diskutieren sei; etwa über die Frage, ob die Polizei, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, via Facebook nach Tätern suchen darf. Arnold hätte hier Bedenken: „Wenn da mal nach einem Unschuldigen gefahndet wird – das bekommt man ja nie mehr aus dem Internet“, sagt er. Im Fall des Fürther Juweliers gebe es „an der Tat aber ja nichts zu rütteln“.

Den Fürther Linken-Stadtrat und Rechtsanwalt Ulrich Schönweiß stört, dass im Fall Kuhnle „nun alle auf dem Datenschutz rumhacken“. Dabei gehe es der Behörde nicht in erster Linie darum, die Täter zu schützen, sondern darum, dass „Selbstjustiz nun mal nicht erlaubt ist“. Das „Gewaltmonopol“ liege bei der Polizei – und die habe kurz nach Kuhnle ja ebenfalls Fotos der Täter veröffentlicht. So habe das zu laufen – und nicht anders.

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