Den Schein erhält nicht jeder

21.1.2019, 06:00 Uhr

Diese garantiert einen besonders günstigen Mietpreis, der obendrein für einen langen Zeitraum festgelegt ist. Der Schein ist gewissermaßen die Eintrittskarte für Sozialwohnungen.

Anspruch auf ihn haben alle, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik begründen können und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das können Hartz-IV-Empfänger sein, aber auch Selbstständige, Alleinerziehende oder Studenten.

Diese Warteliste ist in den vergangenen Jahren immer länger geworden. Seit Oktober 2017, damals befanden sich über 900 Menschen in Fürth auf der Suche nach einer Sozialwohnung, nimmt die Zahl allerdings von Quartal zu Quartal kontinuierlich ab. Inzwischen, heißt es, sind nur noch 564 Anträge vorgemerkt.

Fünf Bewerber

Und so funktioniert die Vergabe von Sozialwohnungen: Wird eine Wohnung frei, weil der Mieter beispielsweise ausgezogen ist, meldet der Vermieter das der Wohnungsfürsorge im Fürther Sozialamt. Dort liegt die Liste mit den Suchenden. Manche haben eine höhere "Dringlichkeitsstufe". Zum Beispiel wenn sie krank sind oder ihnen die Obdachlosigkeit droht. Die Wohnungsfürsorge schlägt dem Vermieter dann fünf Bewerber vor. Im Jahr 2017 (für 2018 liegt noch keine Zahl vor) wurden auf diese Weise 159 Menschen von der Liste vermittelt.

Die Wohnungsfürsorge sitzt im ersten Stock des Fürther Sozialrathauses, Königsplatz 2.

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