Der Umwelt zuliebe: Veitsbronn setzt auf Boxen statt Tüten

4.3.2019, 12:24 Uhr
Der Umwelt zuliebe: Veitsbronn setzt auf Boxen statt Tüten

© Foto: Marion André

"Jeder muss für sich schauen, wie er Umweltschutz praktizieren kann. Wir haben in diesem Projekt für uns eine Möglichkeit gesehen", sagt Stefan Landauer, Juniorchef des gleichnamigen Edeka-Marktes. Schilder weisen dort seit kurzem darauf hin, dass Kunden für den Einkauf an der Bedientheke ihre mitgebrachten Mehrwegdosen nutzen können. "Wir sind noch in der Testphase", heißt es, aber das Angebot werde bereits angenommen.

Weil Lebensmittelsicherheit in Deutschland groß geschrieben wird, gibt es strenge Richtlinien für die Abläufe an der Theke. Stefan Landauer: "Es ist eine Entscheidung, die jeder Markt für sich treffen muss." Eine FN-Nachfrage bei Edeka Nordbayern ergab, drei weitere Märkte in Stadt und Landkreis Fürth sitzen mit im Boot. Entsprechende Werbemittel, so eine Sprecherin, hätten auch Edeka Hofmann in Großhabersdorf und die beiden E-Center Schuler (Zirndorf) und Schätz (Fürth) angefordert. Ob das Konzept dort allerdings schon so umgesetzt worden sei wie in Veitsbronn, könne sie nicht sagen. Offenheit gibt es aber auch bei der Konkurrenz: Das Mitbringen von eigenen Behältern ist in manchen Metzgereien und Supermärkten (darunter ebl) schon länger möglich - meist jedoch erfahren das nur Kunden, die nachfragen.

Landauer hat das in engem Kontakt mit dem Veterinäramt getan: "Ein Lebensmittelkontrolleur hat uns besucht, die Situation begutachtet und uns über die Auflagen aufgeklärt". Oberstes Gebot ist beispielsweise, dass das Personal an der Theke nicht mit den mitgebrachten Boxen in Berührung kommen darf. Deshalb legen die Kunden die sauberen, unbeschädigten Behälter auf ein bereitgestelltes Tablett, lassen sie befüllen und schließen sie danach selbst. Stark färbende Produkte wie Currysalate oder Ähnliches, aber auch Schimmelkäse, dürfen nicht in die Box.

Christine Lenzner, Sprecherin des Landratsamtes, sagt dazu: "Wir begrüßen es, wenn sich Unternehmen mit dem Thema Müllvermeidung beschäftigen." Es gebe derzeit keine lebensmittelrechtliche Grundlage, die das Befüllen von mitgebrachten Behältnissen verbiete. Aber: "Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der hygienischen Vorschriften."

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