Die Gelbe Tonne bleibt ein Zankapfel

18.1.2021, 11:00 Uhr
Die Gelbe Tonne bleibt ein Zankapfel

© Foto: Gerhard Krämer

Allerdings haben mittlerweile bereits erste Bürger doch eine Zusage für die kleiner dimensionierten Behälter erhalten – weil die mit der Entsorgung beauftragte Firma Hofmann aus Büchenbach "völlig unerwartet noch vor Weihnachten eine Lieferung von 120-Liter-Tonnen erhalten hat", wie sie einer Kundin per Mail mitteilte.

Keine Zusage für die gewünschte 120-Liter-Version hat bislang der Cadolzburger Wolfgang Kahden bekommen. Sein Versuch, den Landkreis Fürth in Sachen gelbe Tonne in die Pflicht zu nehmen, läuft allerdings ins Leere. In seiner Auffassung, dass auch bei der Entsorgung von Verpackungsmüll über das Duale System der Landkreis der Vertragspartner des Müllgebühren zahlenden Bürgers ist, irrt der Cadolzburger.


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Und er ist damit in guter Gesellschaft: "Weil das System doch sehr verwirrend ist", wie Jutta Geier-Orgeldinger als Chefin der Abfallberatung am Landratsamt erklärt. Vor und zwischen den Feiertagen hat sie zahllose Telefonate mit Bürgern zur gelben Tonne geführt.

Restmüll, Bioabfall und Papier

Der Landkreis als zuständige Stelle für die Abfallentsorgung im Fürther Land regelt, dass Restmüll-, Bio- und Papiertonne in seinem Auftrag abgefahren werden. Die dafür entstehenden Kosten werden auf die Verursacher des Mülls – also auf die Landkreisbürger – umgelegt, das schließt auch die Finanzierung der Wertstoffhöfe ein.

Beim Dualen System aber bleibt der Landkreis außen vor, betont Jutta Geier-Orgeldinger. "Das ist ein rein privatwirtschaftliches System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen", erklärt sie. Auftraggeber in diesem System sind die Verpackungshersteller. Die Kosten für den Bereich der gelben Tonne werden über Lizenzen gedeckt. Diese Kosten schlägt der Hersteller bereits auf den Verkaufspreis auf. Mit dem Kauf des Joghurtbechers oder Milch im Tetra Pak, künftig auch von Metalldosen, zahlt der Kunde also die Entsorgung bereits mit. Und dafür hat das Duale System im Landkreis Fürth die Firma Hofmann beauftragt. "Kein Cent der Müllgebühren fließt in dieses System", betont Geier-Orgeldinger.


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Dass sie im Landratsamt trotzdem Auskunft dazu gibt, "liegt daran, dass die Leute eben doch bei uns nachfragen, weil den wenigsten klar ist, wie es geregelt ist". Und dabei erklärt sie den Menschen oft, "dass wir bei Verpackungsmüll von Wertstoffen reden und es deshalb keinen praktischen Grund gibt, der gegen den größeren Behälter spricht". Die Tonne müsse zur Leerung ja nicht komplett befüllt sein, außerdem bestehe die Möglichkeit, einen großen Behälter gemeinsam mit einem Nachbarn zu nutzen. Darüber hinaus sei die 240-Liter-Version nur zehn Zentimeter größer, begründete Hofmann die Lieferung der Standardgröße.

Notwendigkeit muss bestehen

Wolfgang Kahden ärgert das. Nach seiner Rechtsauffassung entscheidet allein der Kunde, welche Tonnengröße er haben möchte. Die Firma Hofmann vertritt in den Mails an die verärgerten Landkreisbürger allerdings die Ansicht, dass die kleinere Tonne letztlich nur dann zum Einsatz komme, "wenn eine Notwendigkeit besteht". Und die sei dann gegeben, wenn die Stellfläche auf dem Grundstück nachweislich nicht für eine 240-Liter-Tonne ausreiche. Keine Notwendigkeit ist nach Einschätzung des Entsorgers gegeben, wenn die große Tonne "subjektiv als zu groß empfunden wird oder das Aufkommen an Verpackungsabfällen unterdurchschnittlich beziehungsweise sehr gering ausfällt".


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Geier-Orgeldinger bemüht sich derweil um Ausgleich: Sie rät, "es vielleicht doch erst einmal mit der großen Tonne zu versuchen. Wir wissen von anderen Gebietskörperschaften, dass viele Menschen nach ein paar Monaten merken, dass die größere Tonne doch recht praktisch ist". Etwa dann, wenn sich bei einer Leerung ein sperriges Teil im Wertstoffbehälter verkantete, ein neuer Fernseher üppig mit Styropor ummantelt war oder die Tonne wegen Glatteis doch mal stehen blieb.

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