Die Last mit dem Denkmalschutz

18.7.2009, 00:00 Uhr
Die Last mit dem Denkmalschutz

© Edgar Pfrogner, Hans-Joachim Winckler

In seltener parteiübergreifender Einigkeit bekannten die Chefs der SPD-Stadtratsfraktion, Sepp Körbl, und der CSU, Joachim Schmidt, im zuständigen Bauausschuss: Es sei bei solchen Entscheidungen «doch sehr viel subjektives Empfinden im Spiel». Und auch Baureferent Joachim Krauße unterstrich: Es könne keine verbindliche Liste von Kriterien geben, die sich bei jedem Votum pro oder kontra Solaranlage einfach mal abhaken lässt. Zu unterschiedlich gelagert seien die Fälle, die Entscheidung müsse am Ende ganz einfach schlüssig zu begründen sein.

Viele sind freilich der Meinung, ein Kriterium gebe es doch, auf das sich alle verständigen könnten: Zunächst müsse geprüft werden, ob die betreffende Dachfläche vom öffentlichen Raum aus einsehbar ist oder nicht. Wobei die Betonung auf «öffentlichem Raum» liegt. Will heißen: Sind die Solarpaneele nur von einem privaten Parkplatz oder von der gegenüber liegenden Wohnung aus zu erkennen, zählt das nicht.

Im Ausschuss pflichteten dem die meisten bei, nicht aber Krauße. Er verstehe «das Kriterium Sichtbarkeit nicht», gab er zu Protokoll; denn es unterstelle doch, «dass der Anblick von vornherein negativ ist» – eine ästhetische Auffassung, der sich Krauße nicht anschließen mag. Dessen ungeachtet bleibt sie bei der Prüfung für die Stadträte wohl die erste Priorität. An zwei Objekten durften sie im Bauausschuss erkennen, wie schwierig es dennoch sein kann, den Daumen bei der Genehmigung von Anlagen zu heben oder zu senken.

Fall 1: Nürnberger Straße 49

Vorbildlich renoviert habe der Eigentümer dieses Gebäude, ein 1910 entstandenes Mietshaus im barockisierenden Jugendstil, lobt Krauße. Verträgt dieses Schmuckstück nun eine Solaranlage mit fünf Kilowatt Leistung auf dem – von der Straße aus nicht einzusehenden – Dach?

Ganz entschieden nein, meint das Landesamt für Denkmalpflege; man schaffe einen Präzedenzfall, auf den alle Eigentümer unter Schutz stehender Gebäude verweisen könnten. Eine Haltung, die übrigens auch der für den Denkmalschutz zuständige Leiter der städtischen Bauaufsichtsbehörde, Ralf Röder, vertritt.

Ja, sagt hingegen dessen Vorgesetzter, der Fürther Baureferent, denn eine Solaranlage mache in diesem Fall optisch keinen anderen Eindruck als ein Giebelfenster. Bei Gebäuden in «denkmalgeschützten Randlagen» befürworte er dergleichen, anders sehe es im Kern der Altstadt aus.

Fall 2: Würzburger Straße 487

Das Wohnhaus steht nicht unter Denkmalschutz, fügt sich aber in das wertvolle historische Ensemble des Burgfarrnbacher Ortskerns rund um die Johanniskirche ein. Die Denkmalpflege winkt deshalb ab, das Gesamtbild werde beeinträchtigt.

Allerdings ist das Haus vom öffentlichen Raum aus allenfalls kurz und nur zu einem kleinen Teil einsehbar. Werde die 10-kW-Solaranlage, die der Eigentümer aus Klimaschutzgründen auf dem Walmdach installieren will, nicht mit handelsüblichen Paneelen gestaltet, plädiert Krauße für die Genehmigung. Im Gegenzug wünscht er sich aber – aufwändigere und teurere – Bauteile, die den Eindruck eines Glasdachs erwecken.

Unter dieser Bedingung gab der Bauausschuss gegen eine Stimme grünes Licht, ebenso übrigens wie im Fall Nürnberger Straße 49. Vom Tisch ist hingegen die Bestückung des historischen Rathausdachs mit einer großflächigen Anlage – zumindest vorläufig. Möglicherweise gebe es ja künftig Solaranlagen, die nicht mehr als solche zu erkennen sind, hofft Oberbürgermeister Thomas Jung.

Dass es so oder so noch genügend Zündstoff im Spannungsfeld von Denkmal- und Kimaschutz gibt, weiß aber auch er: «Wir werden mit diesem Thema noch viel Vergnügen haben», prophezeit das Stadtoberhaupt.