Ein Datenschutzbeauftragter für den Landkreis Fürth

18.2.2019, 16:00 Uhr
Ein Datenschutzbeauftragter für den Landkreis Fürth

© Axel Heimken/dpa

In der Ausschreibung machte Markus Hirn, zuvor in Kämmerei und Steueramt der Stadt Zirndorf beschäftigt, das Rennen. Sobald in einer Institution mehr als neun Menschen mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu haben. Das gilt nicht nur für Privatunternehmen oder Vereine, sondern auch für Behörden.

Doch selbst ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der DSGV ist die Verunsicherung dort noch groß, wie manches Bürgermeister-Statement verrät. Mancher etwa fragt sich, was denn in Zukunft in den öffentlichen Stadtratssitzungen überhaupt noch gesagt werden darf.

Die Verunsicherung führt Hirn darauf zurück, dass die Staatsregierung weitgehend im Dunkeln ließ, wie die DSGV konkret auszulegen ist. "Aber vom Grundsatz her machen wir nichts falsch, wir müssen nur auf ein paar Ecken und Kanten achten", sagt er. Änderungen bezögen sich dabei eher auf Einzelfälle. Im Großen und Ganzen sei alles beim Alten geblieben. Beispiel Passamt: "Da ging es schon immer streng zu."

Er wüsste kein Rathaus im Landkreis, bei dem er Anlass sähe, einen Verstoß zu monieren. Zumal das europäische Recht ja nicht aus dem Nichts gekommen sei, so Hirn, "bayerisches und deutsches Datenschutzrecht gab es zuvor auch schon". Eigentlich sorgten sich mit der örtlichen Verwaltung eher diejenigen, die keine Angst haben müssten. Andere, die unbedacht viel preisgäben, gleich ob auf Facebook, Instagram oder WhatsApp, "hätten dazu viel mehr Anlass", findet Hirn.

Die Verordnung gibt dem Bürger ein Stück Herrschaft über die eigenen Daten zurück. Stichwort: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Allerdings sei es mitnichten so, dass nun jeder von seiner Heimatgemeinde unaufgefordert Auskunft erhält, was alles über ihn gespeichert ist. Doch wer das wissen will, kann eine schriftliche Anfrage an den Datenschutzbeauftragten Hirn richten.

Änderungen in der Praxis ergeben sich bei neuen Verwaltungsakten. Etwa, wenn ein Bauantrag gestellt wird. Dann muss die Behörde mitteilen, welche Daten verarbeitet werden und dass man dazu ein Widerspruchsrecht hat. Aber das reiche nicht weit, so Hirn. "Gewisse Angaben sind rechtliche Grundlage für die Bearbeitung. Wenn ich also den Führerschein will, muss ich eben manches angeben, sonst krieg’ ich ihn nicht."

Was wird eingetragen?

Den kleinsten Eintrag hätte Max Mustermann, würde er zur Miete wohnen: Im Einwohnermelderegister wäre er mit Name, Geburtsdatum und Wohnort vermerkt. Mit der Heirat wird’s ein Eintrag mehr im Standesamtsregister, dann vielleicht der Hund, für den Hundesteuer fällig ist. Mit dem Immobilienbesitz wird’s üppiger, zwecks Erhebung von Wasser- oder Abwassergebühren zum Beispiel. "So wächst nach und nach das Wissen der Behörde über den Einzelnen, allerdings gibt es auch wieder Vorgaben, Einträge zu löschen", erklärt Hirn.

Nur, wie weit geht das Recht von Behörden, untereinander Daten auszutauschen, wie es Rentenversicherung, Krankenkassen und Finanzamt ständig tun? Kommt drauf an, antwortet Hirn. Derlei sei nur erlaubt, wenn es eine gesetzliche Ermächtigung gibt. Das simple Beispiel: der Falschparker. Das Ordnungsamt hat nur das Kennzeichen, es braucht Hilfe, um den Halter zu ermitteln.

Doch wo beginnt’s, wo hört’s auf? Darf der Bürgermeister das Melderegister des Rathauses nutzen, um Hochbetagte zum runden Geburtstag mit seiner Anwesenheit zu beglücken? Darf er tatsächlich, denn dazu gibt es einen eigenen Paragraphen in der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten, die derlei im Detail regelt, gleich ob es um Auskunft an Polizei, Arbeitsagentur oder Wohngeldbehörde geht.

Abgedeckte Unterschriften

"Wir müssen einfach schauen, dass wir ordentlich mit diesen Daten umgehen", sagt Hirn, wirbt allerdings auch für einen "pragmatischen Umgang": Dabei hält er es für allemal praktikabler, etwa beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" vorangehende Namen auf der Unterschriftenliste bei einem Neueintrag einfach abzudecken, als jedem Unterzeichner ein eigenes Blatt für seinen Namenszug vorzulegen. "Das reicht, mehr braucht es nicht", sagt Hirn. Öffentliche Behörden hätten schließlich auch noch andere Aufgaben, als Daten zu schützen.

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