Es soll blühen: Cadolzburg verbietet Steingärten

4.2.2021, 06:00 Uhr
Es soll blühen: Cadolzburg verbietet Steingärten

© Foto: Heike Lyding

Ab sofort soll in Gärten von neu überplanten Baugebieten eine "Pflicht zur Bepflanzung" gelten. Der Beschluss ging auf einen Antrag der Grünen zurück. Es gebe in Cadolzburg zwar "nicht viele Steingärten", sagte deren Sprecherin im Gemeinderat, Sabine Geyer. Doch einige würden leider doch das Ortsbild zieren.

Grund genug für die Grünen, per gesetzlicher Regelung eine Mehrung der verpönten Grauzonen zu verhindern. "Vielleicht können wir mit dem Beschluss dafür sorgen, dass es nicht mehr werden", begründete Geyer den Antrag.

Die anderen Fraktionen begrüßten die Initiative. "Wir sehen den Beschluss als Anreiz für mehr Grün, nicht als Restriktion", sagte Bürgermeister Bernd Obst in der kurzen Diskussion im Sonderausschuss zur Bewältigung der Corona-Pandemie, der jüngst den Gemeinderat vertrat. Obst könnte sich sogar einen Wettbewerb vorstellen, bei dem Gärten mit einer gesteigerten Vielfalt an Pflanzen gewinnen.

Einen solchen Vorschlag habe der bayerische Gemeindetag den Kommunen im Landkreis Fürth gemacht, berichtete Obst. Ein solcher Wettbewerb könnte sich auch an Eigentümer von Grundstücken richten, auf denen sich bereits ein Steingarten befindet, und den Anstoß geben, ihn doch zu bepflanzen.


Kies statt Grün: "Mit einem Garten hat das nichts zu tun"

Solche bestehenden Anlagen hat das Gremium mit dem aktuellen Beschluss nicht verboten. "Wir sollten nicht in Bestände eingreifen", sagte CSU/FWG-Sprecher Andreas Fingerhut. Auch Schottergärten hätten einen Bestandsschutz, ergänzte SPD-Sprecher Johannes Strobl.

Daher wurden mit dem Beschluss weder bestehende Bebauungspläne geändert, noch eine entsprechende Regelung für Gebiete ohne Bebauungspläne erlassen. Oft befänden sich Steingärten in Gebieten mit Bebauungsplänen, ergänzte Bürgermeister Obst. Solche Wohngebiete sind meist jüngeren Alters.

Veitsbronn als Vorreiter

Im Landkreis Fürth versucht Cadolzburg somit, einen Mittelweg zu gehen. Veitsbronn hatte sich im Oktober per Mehrheitsentscheid dazu entschlossen, dem Vorbild der Stadt Erlangen zu folgen und per eigener Satzung die ökologischen Steinwüsten ganz zu verbieten.

Andere Gemeinden haben unterdessen noch keine Regelung beschlossen. Zuletzt hatte Puschendorf einen SPD-Antrag zum Verbot der Anlage von Kies-, Schotter- und Steingärten in Wohngebieten "wohlwollend" an den gemeindeeigenen Bauausschuss verwiesen.

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