Festsaal des Park-Hotels: Stadt genehmigt den Abriss

28.5.2013, 17:01 Uhr
Festsaal des Park-Hotels: Stadt genehmigt den Abriss

© Berny Meyer

Wie ausführlich berichtet, will MIB links und rechts der Rudolf-Breitscheid-Straße einen Einkaufsschwerpunkt errichten. Auf dem Wölfel-Areal, zu dem das frühere City-Kino zählt, laufen schon die Abbrucharbeiten. Auch das Park-Hotel gleich gegenüber soll in einigen Wochen weichen, um Platz für neue Läden zu machen.

Nach wie vor kämpfen die BI „Bessere Mitte“ und der Verein WsF dafür, den historischen Festsaal des Hotels zu erhalten und gewissermaßen als Prunkstück in die neue Einkaufslandschaft zu integrieren. Der Landesdenkmalrat, der die bayerische Regierung in Denkmalfragen berät, stellte sich jüngst auf die Seite der Aktivisten und forderte Stadt und Investor auf, sich Gedanken über Alternativen zum Abriss zu machen.

„Wir haben letzte Woche intensiv nachgedacht und überprüft“, sagte Fürths Rathauschef Thomas Jung gestern auf FN-Anfrage. Aber wie man es auch drehe und wende: Es sei „weder wirtschaftlich noch technisch möglich, die Festsaalrudimente in das MIB-Konzept einzubauen“, das einzelne Geschäftshäuser entlang der Breitscheidstraße vorsieht. Es sei zwar „nie schön, etwas aufgeben zu müssen“, so Jung, er sei aber froh, dass nun „ein jahrelanges Verfahren zu einem Abschluss kommt“.

Bei den Streitern für den Erhalt des Festsaals herrscht Empörung – vor allem darüber, „dass die Stadt die Abbruchgenehmigung erteilt hat, obwohl das Bebauungsplanverfahren noch nicht einmal die Phase der öffentlichen Auslegung erreicht hat“. Diese laufe ab morgen bis zum 1. Juli. „Offensichtlich“, klagen BI und WsF in ihrem Brief an den Regierungspräsidenten, „sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden“. Das Bebauungsplanverfahren werde somit „ad absurdum geführt“, schließlich erhalte in der Auslegungsphase die Öffentlichkeit Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Das Vorgehen der Stadt Fürth trage dem „besonders hohen Gewicht des Denkmalschutzes, der in Bayern Verfassungsrang besitzt, in keiner Weise Rechnung“, kritisieren BI und WsF. Mit Verweis auf Urteile des Verfassungsgerichtshofs sehen sie im Abriss des Festsaals einen „Verstoß gegen die bayerische Verfassung“. Da sich Fürth über die Empfehlung des Landesdenkmalrats und die Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege hinwegsetzt, sei nun die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde in der Pflicht, die Stadt „zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und zum grundsätzlich anstandslosen Verwaltungshandeln anzuhalten“.

Fürths Baureferent Joachim Krauße verteidigt die Abrissgenehmigung: „Wir haben extrem viel Aufwand betrieben, um eine vollständige und transparente Diskussion zu führen.“ Alle Argumente seien ausgetauscht, die Auslegungsphase könne daher keine neuen Erkenntnisse mehr bringen. „In einem solchen Fall kann, ja, muss die Stadt eine Entscheidung treffen“, betont Krauße. Weiteres Abwarten bringe nur weitere Zeitverzögerung. Zudem gelte der Bebauungsplan nicht nur für den Festsaal, sondern für das komplette Projekt.

Und das Denkmalschutzgesetz? Ein Gesetz sei nicht sinnvoll, wenn es zu Ergebnissen zwingt, die das Wohl der Allgemeinheit infrage stellen, sagt Krauße. Die Stadt habe die Pflicht, ihren Bürgern eine Versorgung zu bieten, die den Namen verdient. Diese Belange seien höher zu bewerten als ein einzelnes Denkmal. „Wir meinen, dass Verfassung und Denkmalschutzgesetz einer Kommune eine solche Ermessensentscheidung erlauben.“

Anders als die BI glaubt, sagt Krauße, habe MIB keinen „Plan B“ in der Schublade für den Fall, den Saal erhalten zu müssen. „Dann hätten wir einen ramponierten Saal, aber keinen Investor mehr.“ Die Innenstadtversorgung müsse daher Vorrang haben.

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