Fürth: An diesen Orten ist Alkoholkonsum verboten
Das Rathaus hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen - 26.01.2021 13:45 Uhr
Die Fußgängerzone gehört zu den Orten in Fürth, an denen Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben und Alkoholkonsum verboten ist.
26.01.2021 © Hans-Joachim Winckler
Das bayernweite Alkohol-Verbot im öffentlichen Raum haben Richter kürzlich gekippt. Jetzt legen die Kommunen wieder selbst fest, wo der Konsum verboten ist.
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Auch die Stadt Fürth hat auf das Urteil reagiert. In einer Allgemeinverfügung, die heute in Kraft tritt, hat sie die Straßen und Plätze, auf denen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Maskenpflicht und ein Alkoholkonsumverbot gelten, neu definiert.
Beides ist demnach täglich von 7 bis 20 Uhr an folgenden Orten einzuhalten: auf dem Bahnhofplatz sowie in der angrenzenden Gustav-Schickedanz-Straße bis zur Adenaueranlage, auf der Fürther Freiheit, in der Friedrichstraße (auf Höhe der Freiheit und der Neuen Mitte), in der Fußgängerzone (Schwabacher Straße) und in der Rudolf-Breitscheid-Straße (von der Schwabacher Straße bis zum Paradiesbrunnen) sowie am Kohlenmarkt, in der Königstraße (vom Obstmarkt bis zur Brandenburger Straße) und in der Ludwig-Erhard-Straße.
Das bedeutet, dass einige Orte herausgefallen sind, an denen das Rathaus im Oktober noch Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben und Alkoholgenuss verboten hatte. Dazu gehören Gustavstraße, Grüner Markt, Uferpromenade, Adenaueranlage, Max- und Hallstraße sowie die städtischen Grillplätze.
Unter www.fuerth-stadtplan.de/maskenpflicht ist markiert, wo die Regelung gilt.
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alv/czi

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