Fürth: Gelassene Reaktion auf Freimaurer-Urteil

6.8.2017, 16:00 Uhr
Fürth: Gelassene Reaktion auf Freimaurer-Urteil

© Foto: Aslanidis

Das Logenhaus an der Dambacher Straße wird von mehreren Männer- und Frauen-Logen genutzt, es gehört aber der Herren-Loge "Zur Wahrheit und Freundschaft". Auf FN-Anfrage sagte deren Vorsitzender Frank Emmerich, die BFH-Entscheidung habe für seine Bruderschaft keinerlei Konsequenzen. Denn: Als Freimaurer fühlten sich die rund 70 Mitglieder zwar dem Gemeinwohl verpflichtet, doch habe das nichts mit der Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne zu tun. "Das Wohl der Allgemeinheit haben wir im Blick, aber nicht um Steuern zu sparen."

Zum Hintergrund: Analog zu den Steinmetzen stellt bei den Freimaurern der Mensch einen rauen Stein dar, den es im Sinne von Humanität, Toleranz und Brüderlichkeit zu bearbeiten gilt. "Unser Ziel ist ein Tempel der Humanität, der aus menschlichen Bausteinen erbaut ist." Dass seiner Vereinigung bis heute keine Frauen angehören, so Emmerich, liege daran, dass die Freimaurerei vor 300 Jahren entstanden ist, als die Rollen von Männern und Frauen anders verteilt waren. Die Fürther Loge ist ein eingetragener Verein, habe den Status der Gemeinnützigkeit aber nie beantragt. An Einnahmen gebe es die Mitgliedsbeiträge (je 350 Euro pro Jahr), diese deckten die Kosten. "Wir machen keinen Gewinn, haben also keine Einnahmen zu versteuern."

Weil es ein finanzieller Kraftakt ist, das 1891 erbaute Logenhaus in Schuss zu halten, habe die Loge vor Jahrzehnten einen gemeinnützigen Verein zur Erhaltung des Gebäudes gegründet. Ihm gehören auch Frauen an, und er kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Aus Erlösen einer von ihr verwalteten Stiftung übergibt die Loge meist jährlich einen humanitären Preis.

In dem Fall, der vom BFH entschieden wurde, hatte das Finanzamt einer Freimaurerloge die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verweigert und Körperschaftssteuer abverlangt. Grund: Die Loge schließe nach ihrer Satzung Frauen von der Mitgliedschaft aus, also fördere sie nicht die Allgemeinheit. Der BFH bestätigte das, es gebe keinen sachlichen Grund für den Ausschluss von Frauen. Das Urteil kann sich laut BFH auch auf Männergesangvereine auswirken oder auf Frauenchöre.

Erwin Nassauer, Vorsitzender des 1903 gegründeten MGV Fernabrünst und Funktionär im Fränkischen Sängerbund, ist trotzdem nicht bang. Reine Männervereine gebe es kaum noch, sagt er. Oft sängen Frauen und Mädchen mit, manchmal im eigenen Chor, aber unter dem Dach des Vereins. Auf dem Land sei es auch üblich, dass die Gattin den Verein ihres Mannes als zahlendes Mitglied unterstützt. "Die Frauen bleiben uns ja auch nach dem Tod des Ehemanns treu und fahren noch mit bei unseren Ausflügen." Die Gemeinnützigkeit beantragt Nassauer für den MGV Fernabrünst alle drei Jahre beim Finanzamt. Er hat keinen Zweifel, dass er sie auch künftig bekommt.

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