Fürth: Mehr Sicherheit für Radler im Straßenraum

5.4.2016, 16:00 Uhr
Fürth: Mehr Sicherheit für Radler im Straßenraum

© Foto: Giulia Iannicelli

Überall dort, wo Radler separat von Fahrbahnen geführt werden, lauert Gefahr. An Kreuzungen und Einmündungen stoßen die Zweiräder oft unvermittelt auf den Fahrzeugstrom. Unfälle sind hier programmiert. Kein Wunder also, dass der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) den Radwege-Benutzungszwang in Frage stellt. In der städtischen Verkehrsplanung ist man sich dieser Problematik bewusst und arbeitet an Verbesserungen.

Als positiv sieht der Fürther ADFC-Vorsitzende Olaf Höhne, dass man in der Nürnberger Straße nicht mehr dazu verpflichtet wird, den kombinierten Fuß- und Radweg zu benutzen. Weitere „Altlasten“ der Radwegeplanung müssen seiner Ansicht nach auf den Prüfstand kommen. Zum Beispiel der rechts neben parkenden Autos verlaufende Radweg in der Leyher Straße. Wenn Beifahrer hier unvorsichtig die Tür öffneten, hätten Radfahrer keine Möglichkeit auszuweichen.

Mit gestrichelter Linie

Bei der Neuplanung von Radwegen setzt die Stadt schon seit geraumer Zeit auf Fahrstreifen, die mit einer gestrichelten Linie am Straßenrand markiert sind. Autofahrer, denen es wegen des Gegenverkehrs zu eng wird, dürfen unter besonderer Rücksicht auf die Radler mit ihren Fahrzeugen diese Grenzlinie überqueren. Demnächst werden Lücken dieser Radstreifen in der Straße Am Europakanal und in der Forsthausstraße geschlossen. In der Karolinenstraße, Espanstraße und Stadelner Hauptstraße haben sie sich nach anfänglicher Skepsis der Radlerlobby längst bewährt.

Für den städtischen Verkehrsplaner Matthias Bohlinger gibt es viele gute Gründe, den Radverkehr möglichst im Sichtfeld der Autofahrer zu führen. „Fahren im Seitenraum der Straßen ist nicht sicherer“, sagt er. Kombinierte Fuß- und Radwege sind oft nicht breit genug, gibt Straßenverkehrsamtsleiter Hans-Joachim Gleißner zu bedenken. „Mit Kinderanhänger kommt man hier oft in Bedrängnis“, erläutert das Olaf Höhne. Wie Gleißner hält auch er Radwege abseits vom Straßenraum nur für Kinder und Senioren für sinnvoll, die sehr langsam unterwegs sind.

Streng genommen dürfen Radler auf kombinierten Wegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, was, so Gleißner, schwer zu überprüfen ist. Aus diesem Grund wurde etwa der „Benutzungszwang“ für den kombinierten Fuß- und Radweg in der Flößaustraße wieder aufgehoben. Schrieb die Novelle der Straßenverkehrsordnung 1988 das Benutzen von Radwegen nur noch dort vor, wo das blaue Schild mit weißem Fahrradsymbol aufgestellt wurde, schränkte das Bundesverwaltungsgericht diesen Zwang 2010 auf ausgewiesene Gefahrenstellen ein. Die Rechtslage ist inzwischen alles andere als übersichtlich.

Gleißner betont: „Wer einigermaßen sportlich unterwegs ist, gehört auf die Straße.“ Dass die Visionen einer fahrradfreundlichen Stadt in Fürth nicht zügiger umgesetzt werden, liegt auch an den begrenzten finanziellen Möglichkeiten. Mehr als 120 000 Euro stehen im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung. Ein Radverkehrskonzept bildet mit seiner Prioritätenliste die Grundlage für Verbesserungen bis 2020. Statt eines großen Wurfes werden hierin viele kleine Schritte skizziert. Daneben arbeitet man an einem Konzept für Radschnellwege. Visionen dazu hatte der ADFC im vergangenen Jahr nach dem Vorbild von Holland entwickelt. Dort haben Zweiräder auf eigenen Trassen meist Vorfahrt vor Autos. Ein Radlerparadies, von dem die Realität in Fürth noch weit entfernt ist.

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