Fürther Impfzentrum: Was ist zum Termin mitzubringen?

4.5.2021, 09:00 Uhr
Fürther Impfzentrum: Was ist zum Termin mitzubringen?

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Dass die Corona-Schutzimpfungen schnell vorankommen, ist in erster Linie Aufgabe der Behörden und der vor Ort Verantwortlichen. Doch kann dazu auch jeder Einzelne seinen Beitrag leisten, wenn er beim Impftermin die nötigen Dokumente griffbereit hat.


Fürther Impfzentrum: Prio-Gruppe drei ist jetzt dran


Im Impfzentrum ist die Terminbestätigung des Registrierungsportals BayIMCO vorzulegen und der Personalausweis oder Reisepass. Bei einem ausländischen Ausweis oder Pass, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts, wird zudem ein Schreiben benötigt, in dem die aktuelle Meldeadresse zu finden ist: die Meldebescheinigung oder ein Bank- oder Versicherungsnachweis.

Mitzubringen sind auch der Impfpass, in den die Corona-Impfung offiziell eingetragen wird, und gegebenenfalls Allergiepass oder Medikamentenplan. Wer ohne Impfpass erscheint, erhält zwar eine Impfbescheinigung, doch belegt dieses Ersatzdokument keine früheren Impfungen.

Den Impfbogen mit Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt aus BayIMCO kann man schon zuhause durchsehen, ausfüllen und ausgedruckt mitbringen. Der Arzt klärt aber auch vor Ort auf.

Für vorgezogene Impfungen bei bestimmten Indikationen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, sind weitere Unterlagen erforderlich – beim Mitarbeiter eines Rettungsdienstes etwa eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, bei Physiotherapeuten beispielsweise, die Patienten in Seniorenheimen aufsuchen, ein Nachweis der Einrichtung.

Sind medizinische Gründe für das Vorrücken in der Impfreihenfolge ausschlaggebend wie Asthma oder Diabetes, müssen auch diese belegt werden – mit einem Attest oder ärztlichen Befund. Anders kann das Impfzentrum die Angaben, die dazu im Registrierungsportal BayIMCO gemacht wurden, nicht überprüfen. Wichtig: Die Unterlagen müssen aktuell sein. Bei einem älteren Befund muss eine chronische Erkrankung ersichtlich sein.

Wer bei der Registrierung angibt, Kontaktperson einer Schwangeren zu sein, muss das ebenfalls dokumentieren. Es gibt dafür einen Vordruck des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, der laut Landratsamt ausgefüllt mitzubringen ist. Neben dem Formular für enge Kontaktpersonen einer Schwangeren wird ein Nachweis über die Schwangerschaft verlangt, beispielsweise der Mutterpass. Nach der Geburt des Kindes ist eine Impfung für Kontaktpersonen nicht mehr möglich.


Wer gilt eigentlich als vollständig geimpft?


Für die bevorzugte Impfung von Menschen, die sich um einen daheim wohnenden Pflegebedürftigen kümmern, bietet das Ministerium auch Vordrucke an. Ausgefüllt vorzulegen ist in solchen Fällen das Formular für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person.

Außerdem erforderlich, so das Landratsamt: eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes Dokument der Pflegekasse, aus dem die Gewährung von Leistungen hervorgeht oder der Pflegegrad.

Wichtig für Genesene: Wer eine Corona-Infektion hatte, wird frühestens ein halbes Jahr danach geimpft. Das Impfzentrum folgt hier der Empfehlung der Stiko. Mitzubringen zum Termin ist dann ein Nachweis, dass die Infektion ein halbes Jahr zurückliegt, etwa die Bescheinigung über die Aufhebung der Quarantäne. Einen Antikörpertest verlangt das Impfzentrum nicht.

Nach der Impfung beim Arzt: Abmelden!

Damit Termine nicht ungenutzt verfallen, bitten die Verantwortlichen des Fürther Impfzentrums eindringlich darum, sich beim Registrierungsportal BayIMCO abzumelden, also den dort erstellten persönlichen Account zu löschen, wenn man zwischenzeitlich bei einem niedergelassenen Arzt geimpft wurde.

Und sie raten davon ab, eine von zwei Teilimpfungen beim Hausarzt und die andere im Impfzentrum vornehmen zu lassen. Die Devise müsse lauten, so Sebastian Habicht von der AGNF, die das Zentrum und seine Außenstellen betreibt: "Wo du dich erstmals impfen lässt, da muss auch der Zweittermin sein."

Grundsätzlich gilt: Wer seit längerem in BayIMCO angemeldet ist, sollte überprüfen, ob er Daten aktualisieren kann und ob die eigene Zuordnung noch stimmt. Zuletzt kamen immer wieder neue Merkmale hinzu, die die eigene Einstufung womöglich verändern.

Die erwähnten Formulare finden Sie unter www.agnf.org/impfzentrum

Der Artikel wurde am 7. Mai ergänzt.

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