Fürther VHS: Steuerpläne gefährden Benachteiligte

15.9.2019, 21:00 Uhr
Felice Balletta, hier an einer Tafel an der VHS, übt hefitge Kritik.

© Sabine Rempe Felice Balletta, hier an einer Tafel an der VHS, übt hefitge Kritik.

Denn die drohenden Folgen einer Gesetzesänderung beträfen nach den Worten des Leiters der Fürther Volkshochschule, Felice Balletta, natürlich auch die Fürther Bürger. Sie brächten seines Erachtens nicht nur ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, sondern auch die Gefahr einer rechtlich unzulässigen steuerlichen Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen aufgrund von Alter, Herkunft und Bildungsstand. Denn benachteiligt würden alle Menschen, die nicht aktiv oder nur eingeschränkt im Erwerbsleben stehen, wie etwa Senioren, Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Frauen und Männer in Elternzeit oder pflegende Angehörige.

Durch höhere Gebühren als logische Folge der Umsatzsteuerpflicht würde gerade bildungsbenachteiligten und bildungsschwachen Gruppen, die sich ohnehin vielfach abgehängt und ausgeschlossen fühlen, der Zugang zur Weiterbildung – und damit zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse – erschwert.

Betroffene seien aber nicht nur alle bildungsbedürftigen und -interessierten Bürger, sondern die gesamte Gesellschaft: Ohne die Bereitschaft der Menschen, sich laufend weiterzubilden und zu qualifizieren, kann das Gemeinwesen nach Ballettas Einschätzung wirtschaftlich, politisch und kulturell nicht funktionieren.

Darüber hinaus würden ganze Programmbereiche der öffentlichen Bildung in Frage gestellt: von familienbezogenen Angeboten über die Gesundheitsbildung, kulturelle und politische Bildung. Gerade in Zeiten wachsender Skepsis gegenüber der Demokratie, von Vorbehalten gegenüber dem Rechtsstaat, von wachsenden Komplexitäten und der neuen Rolle der sozialen Medien für den Meinungsbildungsprozess seien leichte Bildungszugänge nötig und keine neuen Bildungsbarrieren.

Der Gesetzentwurf widerspricht in Ballettas Augen bereits im Ansatz der von der Bundesregierung propagierten Chancengerechtigkeit. Eine gezielte Reduktion auf beruflich verwertbares Wissen stehe im Widerspruch zu dem in Bayern auch über die Verfassung definierten Bildungsauftrag, wonach die allgemeinbildenden Elemente des lebenslangen Lernens allen Menschen eine persönliche Entfaltung und aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen sollen. Etwas, das in Fürth bislang immer gut gelungen sei.

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