Fürther Weinfest: Außenausschank nur bis 23 Uhr

17.7.2014, 11:04 Uhr
Fürther Weinfest: Außenausschank nur bis 23 Uhr

© Winckler

Im Ordnungsamt plant man allerdings, diesmal den Außenausschank an allen Tagen um 23 Uhr enden zu lassen. Im vergangenen Jahr konnten Gäste am Freitag und Samstag noch bis 24 Uhr draußen sitzen. Zudem soll es, wie 2013, nur unverstärkte Musik geben. Der Betrieb in den Kneipen bleibt anders als jüngst beim Fürth Festival unangetastet. Dies sei der Versuch, unter Berücksichtigung der richterlichen Hinweise jenen vier Klägern entgegenzukommen, die für mehr Ruhe in der Gustavstraße kämpfen, sagt Ordnungsreferent Christoph Maier.


Die besagten vier Personen – nur einer wohnt noch permanent in der Altstadt, alle aber können weiter gerichtliche Schritte unternehmen, weil sie Hausbesitzer sind – hatten gegen das Fürth Festival geklagt. Diesem attestierte das Ansbacher Verwaltungsgericht eine „ganz besondere Bedeutung“ für die Kleeblattstadt, mit der Folge, dass während des Musik-Festivals die üblichen Lärmgrenzen auch deutlich überschritten werden dürfen. Rücksicht auf die Anwohner erwarteten die Richter dennoch, weshalb die Stadt Fürth den Ausschank am vergangenen Wochenende innen wie außen um 24 Uhr enden ließ.


Eine andere Kategorie


Das Weinfest — es geht diesmal vom 30. Juli bis 4. August über die Bühne — fällt für die Richter allerdings in eine andere Kategorie. Weil es in ihren Augen kein „ganz besonderes Ereignis“ ist, gelten die Lärmgrenzen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz für Veranstaltungen vorsieht. Das Problem: Die Werte sind ab 20 Uhr, dem Beginn der Ruhezeit, allein schon durch die vielen Menschen in der Straße, die sich unterhalten, nicht einzuhalten, sagt Maier.
Ein deutlich vorgezogenes Ende am Abend oder eine massive Reduzierung der Bestuhlung will die Stadt aber bisher noch vermeiden. „Das Fest lebt auch von der Dichte“, so Maier. „Es wäre kein Weinfest, wenn es nur die normalen Plätze vor den Kneipen gäbe.“ Ob die von der Stadt geplante, vorgezogene Außensperrstunde dem Kläger-Quartett reicht, wird sich zeigen.

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