19-Jährige in U-Haft

Gefundenes Baby in Langenzenn: Die Mutter schweigt bisher

5.6.2021, 06:00 Uhr
Gefundenes Baby in Langenzenn: Die Mutter schweigt bisher

© Foto: News 5/Bauernfeind

Die Nachricht hat viele Menschen bewegt: Am Mittwochmorgen fanden Passanten in Langenzenn ein Neugeborenes, auf einer Grünfläche am Kloster. Am Freitag gaben Staatsanwaltschaft und Polizei einige Details bekannt.

Die Mutter des Kindes, die rasch ermittelt werden konnte, ist demnach 19 Jahre alt. Sie kam zunächst vorsorglich in eine Klinik, sitzt inzwischen aber in Untersuchungshaft. Gegen sie wird wegen des Verdachts der "Aussetzung" ermittelt.

U-Haft kann ein Ermittlungsrichter anordnen, wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. In diesem Fall sah man ein Risiko, dass sich die Jugendliche dem Verfahren entziehen könnte. Wie lange die Haft fortbesteht, wird regelmäßig geprüft.

Die Beschuldigte habe von ihrem Recht Gebrauch gemacht und sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagte Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, auf FN-Nachfrage. Auch deshalb könne man zum Beispiel noch nicht sagen, wie viele Stunden das Baby, ein Mädchen, im Gras lag, wann und wo genau es zur Welt kam. Unklar bleibt bislang ebenfalls, was die junge Frau dazu trieb, das Kind zurückzulassen. Die Ermittlungen seien noch am Anfang.

Zwei Fußgänger hatten das Neugeborene gegen 6.40 Uhr gefunden, laut Polizei war es "notdürftig eingewickelt". Die beiden nahmen es an sich, wickelten es warm ein, bis Rettungskräfte kamen. Stark unterkühlt wurde der Säugling ins Fürther Klinikum eingeliefert. Auch am Freitag noch stuften Ärzte den Zustand als kritisch ein. Inwieweit mit Langzeitfolgen zu rechnen ist, sei noch nicht absehbar, hieß es.

Das Jugendamt ist eingebunden

Das Jugendamt ist bereits eingebunden, wie das Landratsamt bestätigte. Es wollte sich nicht dazu äußern, wie es im konkreten Fall weitergeht.

Grundsätzlich gelte aber: Wenn Kinder in schwerwiegenden Fällen aus der Familie genommen werden müssen, prüft der Allgemeine Sozialdienst (ASD), ob sich Verwandte kümmern können. In akuten Fällen stützt man sich auch auf Bereitschaftspflegefamilien, die sehr kurzfristig einspringen können. Ziel jeder Jugendhilfemaßnahme bleibe es, das Kind mit seiner Herkunftsfamilie wieder zusammenzuführen.


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