Geldbuße: Mann geriet mit Ordnungsdienst aneinander

23.1.2020, 12:50 Uhr

"Mir kommt die Sache ein bisserl an den Haaren herbeigezogen vor." Der 55-Jährige, der beruflich eine Ausbildung zum Gleitschirmfluglehrer angeht, wundert sich: "Ich hab’ doch nix getan." Bei "der Sache", die nun ein Nachspiel im Amtsgericht hatte, handelt es sich um eine Begegnung mit dem kommunalen Ordnungsdienst in der Fürther Altstadt. Für den Mann endete der Kontakt mit einem Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch erhob.

Im vergangenen Sommer, berichtet der Fürther jetzt, sei er vor der Tür zu seiner Wohnung auf einen der blau uniformierten Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gestoßen und habe sich erkundigt, was dieser gerade mache: "Das kann man doch mal ganz höflich fragen." Statt einer Auskunft sei er aber zum Weitergehen aufgefordert worden – und zuvor zum Vorzeigen seines Ausweises. Den habe er allerdings nicht bei sich gehabt, sondern im Haus. "Daraufhin hat der Mann gesagt, dann müsse er eben die Polizei rufen." Er habe sich aber entschieden, "die drei Meter bis zur Haustür" und in seine Wohnung zu gehen. "Als ich später mit dem Ausweis wieder runterkam, war keiner mehr da."

Woran sich der Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes erinnert, klingt anders. Der 39-Jährige gehört zu dem Team, das 2017 in Fürth seinen Dienst aufnahm. Es wurde ans Straßenverkehrsamt angegliedert und ist dem städtischen Ordnungsreferat unterstellt. Bei Patrouillen unter anderem in Grünanlagen oder in der Fußgängerzone sollen die blau Uniformierten zum Beispiel in heiklen Situationen deeskalierend wirken und generell für Sicherheit sorgen.

An dem besagten Abend kam der Ordnungshüter aus der Gustavstraße. In seinem Protokoll steht, dass der 55-Jährige ihn sofort als "Blockwart" und "Depperl" tituliert und erklärt habe, das sei "ja wie in der Nazi-Zeit". Ein Vorwurf, den der Beschuldigte auf Nachfrage von Richter Armin Riedel weit von sich weist: "Das ist gar nicht mein Vokabular."

Aufwändige Ermittlung

Sachlich und unaufgeregt erklärt der städtische Mitarbeiter als Zeuge, dass er von seinem Gegenüber geduzt wurde, was er sich verbeten habe. Außerdem habe der Fürther erklärt, dass er dafür sorgen werde, dass der Ordnungshüter "morgen beim OB antanzen" muss. Seiner Aufforderung, sich auszuweisen, sei der 55-Jährige nicht nachgekommen. Stattdessen sei er hinter der Haustür verschwunden.

Mit wem er es namentlich zu tun hatte, bekam der Mann vom Ordnungsdienst erst nach einigem Ermittlungsaufwand und Fotovergleich heraus. Das erste Aufeinandertreffen sei dies freilich nicht gewesen: "Er hat uns zuvor bei anderer Gelegenheit schon mal so im Vorübergehen als ,bessere Blockwarte‘ bezeichnet."

Trotz der abschließenden Versicherung des angehenden Gleitschirmfluglehrers, "keinerlei Fehler" begangen zu haben, und der Erklärung, dass er sich "als Liberaler" in Fürth kommunalpolitisch engagiert, lautet das Urteil: 50 Euro Geldbuße plus die Kosten des Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit. Laut Gesetz hätte er sich nämlich ausweisen müssen. Obwohl sich "die Aussagen diametral gegenüberstanden", erklärt der Richter, sei die Darstellung des Mannes in Uniform "schlüssig sowohl in den Akten als auch in der Verhandlung". Dem Kontrahenten gab der Richter mit auf dem Weg, dass er "sein Verhalten etwas arg beschönigend dargestellt" habe.

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