Gustavstraße: Entscheiden bald die Richter?

27.5.2012, 10:00 Uhr
Gustavstraße: Entscheiden bald die Richter?

© Hans Winckler

Wer dachte, mit dem Stadtratsbeschluss vom Dezember kehrt nun Ruhe ein, sieht sich getäuscht. Damals hatte die Stadt einige neue Regeln für die Wirte aufgestellt, um eine Gruppe von Anwohnern zu befrieden. Seitdem dürfen Kneipen in Fürths Innenstadt nicht mehr bis 5 Uhr, sondern nur noch bis 2 Uhr öffnen. Und: Spätestens um 23 Uhr müssen die Gäste von den Freischankflächen nach innen gebeten werden.

Vier Anwohnern von Gustav- und Waagstraße ist es jedoch immer noch zu laut. Über ihren Anwalt ließen sie der Stadt mehrere Forderungen zukommen, schildert Fürths Rechtsreferent Christoph Maier. So verlangen sie, dass die Sperrzeit in Gustav- und Waagstraße im Freien nun schon eine Stunde früher, um 22 Uhr, beginnt.

Laut Gesetz, sagt Maier, beginnt um diese Zeit tatsächlich die Nachtruhe. Viele Städte haben für ihre Kneipenviertel allerdings lockere Vorgaben. Auch in Erlangen und Nürnberg dürfen Gastronomen ihre Gäste an bestimmten Orten bis 23 Uhr im Freien bedienen. „Wenn die 22-Uhr-Forderung durchgeht“, sagt Maier, „dann hat Fürth nicht nur die strengste Regelung in der Städteachse.“ Er befürchte zudem „Folgen für den ganzen Großraum“.

Doch damit nicht genug: Weiterhin lässt der Anwalt wissen, dass die Stadt Maßnahmen ergreifen müsse, damit die Lautstärke bei Großereignissen wie Fürth-Festival, Grafflmarkt, Wein- und Stadtfest Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes nicht überschreitet. Laut Maier bedeutet das zum einen: keine elektronischen Verstärker mehr bei Live-Musik. Zum anderen müsste die Stadt die Gustavstraße bei manchen Festen als Veranstaltungsort „wohl herausnehmen“, denn schon eine große Menschenmenge schaffe es auch ohne Musik, die Grenzwerte zu überschreiten.

Die dritte Forderung des Anwohner-Quartetts: Die Stadt habe „Maßnahmen zu ergreifen“, damit die Grenzwerte auch im alltäglichen Barbetrieb eingehalten werden. Maier zufolge betrifft das die Freischankflächen der Kneipen. Während der größere Teil der Wirte davon unberührt bliebe, müssten einige Gastronomen in der Gustavstraße ihre Außenbestuhlung „zum Teil erheblich“ reduzieren.

Der Rechtsreferent betont jedoch, dass die Stadt keine der Forderungen erfüllen wird. „Wir werden nichts ändern, außer man zwingt uns“, kündigt Maier an. Die Kommune sei den Anwohnern bereits in erheblichem Maß entgegengekommen. Was die Feste betrifft, habe man im Gespräch mit ihnen detailliert geregelt, wann und wie laut Musik gespielt werden darf, sagt Maier. Außerdem habe die Stadt ein Beschwerdetelefon eingerichtet. „Für mich ist nicht ganz einsichtig, warum das alles nicht mehr gelten soll.“

Die Stadt werde dem Anwalt nun entsprechend antworten. Und dann? Zwar hätten die Anwohner in ihrem Schreiben nicht ausdrücklich mit einer Klage gedroht, einzelnen Formulierungen entnimmt Maier aber, dass sie einen Gang vor einen Richter anstreben. „Ich hoffe, dass das Gericht unserer Linie folgen wird“, sagt der Rechtsreferent.

Nach den Worten von Oberbürgermeister Thomas Jung hat das anwaltliche Schreiben im Fürther Stadtrat „sehr viel Unmut“ ausgelöst. Auch Jung betont, dass es nach den „Korrekturen“ der Vergangenheit keine weiteren Zugeständnisse geben wird. „Wer absolute Ruhe will, sollte nicht in der Innenstadt wohnen“, sagt der Rathauschef und fügt hinzu: „Wer nach Grönland zieht, kann dort auch nicht die Kälte bekämpfen, sondern sollte sich warm anziehen.“
 

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