Gustavstraße: Kläger akzeptieren die 23-Uhr-Regelung

8.2.2019, 13:45 Uhr
Die aktuelle Regelung bleibt: Freitags und samstags können Gäste eine Stunde länger vor den Kneipen der Gustavstraße sitzen als unter der Woche.

© Hans-Joachim Winckler Die aktuelle Regelung bleibt: Freitags und samstags können Gäste eine Stunde länger vor den Kneipen der Gustavstraße sitzen als unter der Woche.

Wie die Stadt Fürth am Freitag bekannt gab, haben die beiden Hausbesitzer das entsprechende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach für erledigt erklärt. Sie erachten "die seitens der Stadt Fürth ergriffenen Maßnahmen zur Lärmverminderung inzwischen für ausreichend", heißt es in der Pressemitteilung des Rathauses. Seitens der Kläger blieb eine Bitte der FN um eine Stellungnahme bisher noch unbeantwortet.

Von einem Ende des langwierigen Streits kann noch nicht gesprochen werden. Gestritten wurde nämlich nicht nur um die Außensperrzeit: Am Gericht sind weiter Verfahren anhängig, in denen es um das Ausschank-Ende beim Grafflmarkt, die Baugenehmigung des "Grünen Baums" und die Zahl der Sitzplätze einer Kneipe geht.

Eingereicht hatten die Beschwerdeführer die Klage, um die es jetzt geht, bereits im Juni 2016 mit dem Ziel, zunächst eine einheitliche Außensperrzeit um 22 Uhr während der gesamten Woche zu erreichen. Sie wandten sich damit gegen die Regelung, die der Stadtrat im März 2016 beschlossen hatte, um ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) umzusetzen.

Zur Erinnerung: Das Gericht hatte damals einen besseren Lärmschutz für Anwohner verlangt. Eine achtstündige Nachtruhe – in der Regel von 22 bis 6 Uhr – müsse zwingend eingehalten werden, sagten die Richter. Allenfalls am Wochenende hielten sie es für denkbar, die Nachtruhe eine Stunde später, um 23 Uhr, beginnen zu lassen, weil die meisten Menschen länger schlafen können. Voraussetzung: Auch hier müsse achtstündiger Schlaf möglich sein.

Der Stadtrat machte von dieser Option Gebrauch. Sonntags bis donnerstags müssen die beklagten Kneipen (Kaffeebohne, Gelber Löwe, Bar, Cheers im Pfeifndurla und Goldener Reiter) seitdem ihre Gäste in der Sommersaison um 22 Uhr hineinbitten, freitags, samstags und vor Feiertagen um 23 Uhr. Zuvor war an allen Wochentagen um 23 Uhr Schluss. Zudem müssen die Wirte lärmmindernd auf Raucher einwirken.

Die beiden Hausbesitzer indes forderten, dass die Stadt mit Lärmmessungen erst eine ausreichend lange Nachtruhe nachweisen müsse, bevor sie die 23-Uhr-Ausnahme erlaubt. Eilanträge, mit denen die Kläger die Regelung umgehend kippen wollten, wies das Gericht zurück. Ob die 23-Uhr-Regelung aber tatsächlich rechtens ist, sollte in einem ausführlichen Gerichtsverfahren geklärt werden - auf das die Kläger nun verzichten.

Lärmmessungen und Kontrollen

Im Laufe des Sommers 2016 führte die Stadt Lärmmessungen durch. Sie kam zum Ergebnis, dass eine achtstündige Nachtruhe auch am Wochenende eingehalten werde. Seit dem Herbst 2017 kontrolliert auch der Ordnungsdienst regelmäßig die Einhaltung der Außensperrzeit. Die Klägerseite indes betonte immer wieder, dass es weiter zu laut sei in der Altstadt. Ein umfassender Kompromiss, den die beiden Streitparteien suchen wollten, schien auch 2018 nicht in Sicht.

"Jetzt erkennen auch die Kläger an, dass es keinen Grund mehr gibt, den Beginn der Außensperrzeit um 23 Uhr an Wochenenden und vor Feiertagen gerichtlich anzugreifen", heißt es nun in dem Schreiben aus dem Rathaus. Die Erledigungsklärung in einem wesentlichen Verfahren gebe "Hoffnung für Entspannung und Annäherung".

OB: "Wir wollen Frieden"

„Wir wollen Frieden und ein gutes Miteinander“, so der OB, „sind aber keinesfalls bereit, den Charakter und die über Fürth hinaus beliebte Atmosphäre dieser schönen Straße zu opfern.“

Auch Rechts- und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger zeigt sich zufrieden. In der Mitteilung wird er mit den Worten zitiert: „Vielleicht gelingt es uns ja angesichts dieser Entwicklung, bei den Klägern endlich auch Akzeptanz für unseren Grafflmarkt zu finden. Ich appelliere jedenfalls an die Wirte der Gustavstraße, die Stadt bei ihren intensiven Bemühungen um den Lärmschutz weiterhin so konstruktiv und diszipliniert wie bisher zu unterstützen.“ 

Erst im vergangenen Jahr hatten die Kläger erneut für ein früheres Ausschank-Ende (22 statt 24 Uhr) auf dem Grafflmarkt gekämpft - das Gericht wies ihre Eilanträge allerdings zurück.

Der Artikel wurde um 17.37 Uhr ergänzt.

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