Gustavstraße: Lärmdiskussion erneut vor Gericht

10.2.2014, 06:00 Uhr
Die Fürther Gustavstraße ist den Ansbacher Verwaltungsrichtern längst ein Begriff. In Kürze haben sie sich wieder mit zwei Streitsachen zu befassen, in deren Mittelpunkt die beliebte Kneipenmeile steht.

© Hans-Joachim Winckler Die Fürther Gustavstraße ist den Ansbacher Verwaltungsrichtern längst ein Begriff. In Kürze haben sie sich wieder mit zwei Streitsachen zu befassen, in deren Mittelpunkt die beliebte Kneipenmeile steht.

Die „Kleeblattstube“ ist kein gewöhnlicher Gastraum. Das Nebenzimmer im Obergeschoss des Gelben Löwen darf seit kurzem für Familienfeste, Weihnachtsfeiern und Sonderveranstaltungen genutzt werden, nicht aber als Teil des normalen Gaststättenbetriebs. Neulich gab es dort oben ein „Highland Dinner“ mit Hühnersuppe nach schottischer Art, Haggis und Lammfilet. Weitere kulinarische Abende sollen folgen — mit Wild, Fisch und Spargel. Aber: Ob es soweit kommt, hängt davon ab, wie die Ansbacher Verwaltungsrichter am 18. Februar entscheiden.

Ein Nachbar drängt auf die Schließung der Kleeblattstube. Er und seine Frau haben ihren Hauptwohnsitz in der Gustavstraße. Doch sind sie mit Büro und Praxis soeben nach Nürnberg umgezogen, wo sie auch einen Zweitwohnsitz haben. Die Überlegung des Mannes in Sachen Kleeblattstube: Mehr Gastraum bedeutet mehr Gäste, mehr Raucher vor der Tür, mehr Lärm. Er hatte die Richter in dieser Sache schon einmal auf seiner Seite.

Vor genau einem Jahr stellten sie via Eilentscheid klar, dass ein 33 Quadratmeter großer Raum den Gastronomiebetrieb in unzulässiger Weise vergrößern und dem Ruhebedürfnis der Anwohner zuwiderlaufen würde. Die zugrunde liegende Baugenehmigung der Stadt war damit praktisch Makulatur; die Löwen-Pächter erklärten, auf die Kleeblattstube zu verzichten, obwohl sie viel Geld in Umbau- und Lärmschutzmaßnahmen investiert hatten.

Der Nachbar ist empört

Später unternahmen die Pächter einen neuen Anlauf. Mit Erfolg. Für eine verkleinerte Kleeblattstube — 20 statt 33 Quadratmeter — bekamen sie im Herbst wieder grünes Licht aus dem Rathaus. Der besagte Nachbar ist empört. In der Verhandlung am 18. Februar will er die Richter erneut davon überzeugen, dass auch die abgespeckte Variante das empfindliche Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und der Bewohner der Gustavstraße noch weiter in Schieflage bringt.

Seine Frau und ein anderer Nachbar, der vor kurzem fortgezogen, aber weiter Eigentümer seines bisherigen Wohnhauses ist, stellen vor demselben Hintergrund Umbaumaßnahmen in der Kaffeebohne infrage. Dort wurden die Küche und ein Gastraum erweitert (Letzterer um 5,1 Quadratmeter), außerdem wurden die Damentoiletten erneuert. All das dient nach Ansicht der Kläger dem Zweck, die Gästefrequenz zu erhöhen. In Ansbach sieht man das offenbar anders.

Bewegung in der Politik

Schon im Frühjahr 2013 gab es einen richterlichen Beschluss, der einen Stopp der städtischen Baugenehmigung nicht für nötig erachtete. Die Klage, hieß es damals, habe „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“. Am 18. Februar wird verhandelt. In einem weiteren Verfahren stehen demnächst, auch vor dem Verwaltungsgericht, die Außenbereiche der Kaffeebohne auf dem Prüfstand. Es geht um die Ausmaße, um Quadratmeter und Sitzplätze und um die Frage, ob die Stadt zu viel erlaubt hat oder nicht.

Neben diesen Nachbarschaftsstreitigkeiten stehen weiter zwei grundsätzliche Entscheidungen aus, die das Oberverwaltungsgericht in München zu treffen hat. In einem der Berufungsverfahren wehrt sich die Stadt Fürth gegen ein Ansbacher Urteil, das ihr vorgibt, auf Freischankflächen in der Gustavstraße um 22 Uhr für Ruhe zu sorgen. Im anderen Verfahren müssen sich die Münchner Richter in zweiter Instanz mit der Frage befassen, ob den Anwohnern einer Kneipenmeile Feste und Großveranstaltungen in dem Ausmaß zuzumuten sind, wie sie dort gegenwärtig stattfinden.

Zugleich bringen die Fürther Probleme Bewegung in die Politik. Die SPD hat nun im Landtag eine Freischankflächenverordnung beantragt. In Innenstadtbereichen mit traditioneller Wirtshauskultur soll die Bewirtung draußen bis 23 Uhr erlaubt sein.

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