Gustavstraße: Petitionen stimmen den Landtag nicht um

4.6.2016, 06:00 Uhr
Ein Bild aus Tagen, als alle noch einheitlich Schluss machten auf den Freischankflächen. Heuer muss vor manchen Kneipen unter der Woche um 22 Uhr Ruhe einkehren.

© Hans-Joachim Winckler Ein Bild aus Tagen, als alle noch einheitlich Schluss machten auf den Freischankflächen. Heuer muss vor manchen Kneipen unter der Woche um 22 Uhr Ruhe einkehren.

Die Sache war im April eigentlich erledigt. Damals wurden die beiden Fürther Petitionen im Wirtschaftsausschuss des Landtags behandelt. Die CSU-Mehrheit machte dabei deutlich, dass sie weiter keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Die bayerischen Grünen hievten das Thema Gustavstraße dann doch noch auf die Tagesordnung des Plenums. Anzeichen für ein Umdenken der Konservativen indes gab es nicht. Und so durfte es niemanden überraschen, dass die Petitionen jetzt erneut scheiterten.

In der teils emotional geführten Debatte am Mittwoch wurden die unterschiedlichen Standpunkte der beiden Lager noch einmal offensichtlich. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Freien Wählern halten eine Regelung für Freischankflächen analog der bayerischen Biergartenverordnung für überfällig. „Gleiche Sachverhalte sollten gleich behandelt werden“, sagte der Grünen-Abgeordnete Markus Ganserer. In Biergärten, wo Gäste bis 23 Uhr sitzen dürfen, gehe es nicht ruhiger zu als vor Kneipen: „Ich hab’ noch nie was von einem geräuschmindernden Leberkäs gehört.“

Viele Kommunen, so Ganserer, erlaubten Kneipen den Außenausschank bis 23 Uhr auf der unbefriedigenden Grundlage „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Fürther Gustavstraße, aus dem die derzeit geltenden uneinheitlichen Außensperrzeiten folgten, gehe klar hervor, dass der Freistaat handeln könne, betonte der Fürther SPD-Abgeordnete Horst Arnold.

Für die Abgeordneten der CSU sind andere Aussagen des Urteils wichtiger: Die Richter, so Sandro Kirchner, hätten gezeigt, dass Kommunen bei passenden Bedingungen durchaus die Möglichkeit haben, die Nachtruhe erst um 23 Uhr beginnen zu lassen, sich die Stadt Fürth aber selbst im Weg stehe: mit ihrem Bebauungsplan aus dem Jahr 1988, der einen besonderen Schutz der Anwohner vorsieht. Der Stadtrat hat eine Änderung des Bebauungsplans bereits eingeleitet. Am 6. Juni beginnt die Bürgerbeteiligung, das heißt, die Pläne sind einsehbar und Bürger können sich bei den Mitarbeitern des Stadtplanungsamts informieren.

Durch den Verzicht auf eine spezielle Regelung, meint Kirchner, stärke man die kommunale Selbstverwaltung und „Flexibilität“. So können Städte individuelle Lösungen finden. Das Hinausschieben der Nachtruhe sei eine „Ermessensentscheidung“ des Stadtrats, sagt der CSUler, „aber er muss widerstrebende Interessen abwägen und das ist in Fürth nicht passiert“.

Sein Parteikollege Franz Josef Pschierer, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, unterstrich, dass das Thema wichtig sei – und die Klagebereitschaft der Leute leider gestiegen sei. Fest steht für ihn aber: Der Landtag sei der falsche Adressat, zumal der Freistaat auch die Vorgaben des Bundes nicht verdrängen könne. „Die Lösung für die Gustavstraße, die kann und muss in Fürth gefunden werden, nicht hier im bayerischen Landtag.“

Die Fürther CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger enthielt sich ebenso wie Hans Herold (CSU, Neustadt/Aisch) bei der Abstimmung über die Petitionen der Stimme. Dies sei als Signal zu verstehen, "dass wir das Anliegen einer gesicherten Öffnungszeit in der Gustavstraße für berechtigt halten" und beiden eine lebendige Gustavstraße am Herzen liege. Beide verweisen aber ebenfalls auf den Bebauungsplan: Solange dieser nicht geändert sei, gäbe es auch bei veränderter Rechtslage keine Möglichkeit einer längeren Öffnung, meinen sie.

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