Hoffnung für die Gustavstraße: Landtag will Volksfeste retten

22.4.2015, 16:22 Uhr
Bewegt sich doch noch etwas in der Fürther Gustavstraße? Zumindest für die Feste dort könnte es eine Lärm-Ausnahmeregelung geben.

© Thomas Scherer Bewegt sich doch noch etwas in der Fürther Gustavstraße? Zumindest für die Feste dort könnte es eine Lärm-Ausnahmeregelung geben.

Die Abgeordneten des Landtags wollen die bayerischen Volksfeste retten. Immer häufiger müssten traditionelle Feste abgesagt werden, weil Anwohner gegen die Lärmbelastung vor Gericht ziehen, klagte der CSU-Abgeordnete Josef Zellmeier am Mittwoch. Dabei seien Volksfeste für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar und gerade auf dem Land ein wichtiges Angebot zur Freizeitgestaltung. "Volksfeste gehören zu Bayern wie der weiß-blaue Himmel", sagte Zellmeier.

Streit in Unterfranken um die "Kerb"

In seltener Einigkeit forderten die Abgeordneten aller Parteien, den Beginn der Nachtzeit von 22 Uhr auf 24 Uhr zu verschieben und damit die bereits angestoßene Änderung der "Freizeitlärmrichtlinie" umzusetzen. Manchem Abgeordneten ging selbst das nicht weit genug: "Das ist für einen Franken undenkbar, um 23.30 Uhr nach Hause zu gehen", sagte der oberfränkische SPD-Abgeordnete Klaus Adelt. Auch in der Fürther Gustavstraße schwelt der Streit um die dortige Kneipenmeile seit mehreren Jahren.

Hintergrund der Diskussion ist die Absage eines Volksfestes in Unterfranken. In Kahl am Main waren Anwohner vor Gericht gezogen, weil ihnen die Kerb zu laut ist. Aus Furcht vor Bußgeldern und Gefängnisstrafen sagten die Veranstalter das Volksfest ab.

Es liegt nun in Händen der Staatsregierung, ob sie dem Appell der Abgeordneten folgt. Es sei noch zu früh, um zu beurteilen, was die Entwicklung für Fürth bedeutet, sagt der städtische Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Nachfrage. Würde die Freizeitlärmrichtlinie geändert werden, wäre das zunächst relevant für Veranstaltungen wie die Kirchweih oder das FürthFestival. Ein Hinausschieben des Beginns der Nachtruhe bei Festen könnte Gerichte aber möglicherweise veranlassen, die TA Lärm, die den alltäglichen Kneipenbetrieb regelt, künftig anders auszulegen. "Die Hoffnung wächst", sagt Maier.

Verwandte Themen


17 Kommentare