"Ich brauche Hilfe": Wiederholungstäter wegen Kinderpornos verurteilt

20.11.2019, 10:58 Uhr

Mehr als 100 Bild- und Videodateien hatte er auf seinem Smartphone gespeichert, die sexuellen Missbrauch an Kindern zeigen. Wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Minutenlang verliest Staatsanwalt Matthias Engelhardt die einzelnen Punkte der Anklageschrift. Allein schon das Anhören ist schwer erträglich. Mit dürren Worten werden Fotos beschrieben, auf denen Kinder – vom Kleinkindalter bis etwa zwölf Jahren – nackt den Gaffern ausgeliefert werden. Andere werden vergewaltigt oder gezwungen, sexuellen Kontakt mit Erwachsenen oder aneinander zu vollziehen. Zumeist sind es Mädchen, einem wurden die Augen verbunden, eines ist mit starkem Klebeband gefesselt worden, ein anderes übergibt sich.

Der Angeklagte hört reglos zu, er hat die Ellenbogen aufgestützt, immer wieder versteckt er sein Gesicht in den Händen. Der 35-Jährige hat fast zwanzig Jahre lang als Handwerker gearbeitet. Vor sechs Jahren wurde er zum ersten Mal verurteilt, weil auf seinem Handy Kinderpornografie gefunden wurde.

2017 stand er wegen des gleichen Vorwurfs wieder vor Gericht. Diesmal lautete das Urteil auf acht Monaten Haft zur Bewährung. Doch der Mann verstieß gegen die Auflagen und saß inzwischen die Strafe ab. Jetzt ist er erst seit wenigen Tagen in Freiheit und muss schon wieder vor Gericht erscheinen.

Hohe Rückfallgeschwindigkeit

Die Richterin spricht von einer "extrem hohen Rückfallgeschwindigkeit" und stellt fest: "Die Tendenz wird immer schlimmer." Anfang des Jahres waren bei dem Angeklagten nämlich erneut kinderpornografische Schriften auf dem Mobiltelefon gefunden worden. Sein Handy wurde eingezogen. Kurz darauf fiel er von Neuem auf, er hatte sich ein anderes Gerät und eine Sim-Karte besorgt, abermals fand sich Belastendes.

In Verdacht gekommen war der 35-Jährige, weil seine Telefonnummer eindeutig auf dem Gerät eines anderen Beschuldigten auftauchte, den er persönlich übrigens gar nicht kannte. Die Kontaktaufnahme für die Verbreitung der entsetzlichen Fotos erfolgte über Videotext, erklärt der Angeklagte. Dort sei es in einem Chat möglich, mit Kürzeln anzudeuten, was gesucht wird. Nach dem Austausch von Handynummern würden die Bilddateien dann über WhatsApp verschickt.

"Hinter jedem dieser Fotos steht ein sexueller Missbrauch an einem Kind", macht Staatsanwalt Engelhardt deutlich. "Wer diese Bilder versendet, der vertieft nicht nur die Verletzungen des Kindes, sondern befriedigt auch pädophile Neigungen." Es sei dringend angezeigt, dass der Angeklagte therapeutisch behandelt werde, "am besten möglichst schon in der JVA". Seinem Antrag auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten folgte das Schöffengericht. Zuvor erklärte Verteidiger Jahn-Rüdiger Albert noch, der Angeklagte verzweifele "ein Stück weit an sich selbst". Er habe verstanden, dass er Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen müsse und selbst schon einmal versucht, entsprechende Schritte einzuleiten.

Der Verteidiger, der für seinen Mandanten auf zwei Jahre Haft plädierte, unterstrich: "Es ist selbstverständlich auch nicht gut, dass es so leicht gemacht wird, Kontaktaufnahme und Austausch solcher Bilder zu bewerkstelligen." Er könne sich vorstellen, dass zum Beispiel die entsprechenden Videotext-Anbieter durchaus in der Lage seien, dieses Treiben wirkungsvoll zu unterbinden.


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