In Cadolzburg müssen Hunde an die Leine

25.10.2018, 21:00 Uhr
In Cadolzburg müssen Hunde an die Leine

© Foto: Rainer Jensen/dpa

Leicht ist der Beschluss der Cadolzburger Verwaltung nicht gefallen. Im April hatte ein Bürger per Schreiben gebeten, den Erlass einer Anleinpflicht im gesamten Gemeindegebiet zu überprüfen. Im Vorfeld war der Mann offenbar von einem Hund gebissen worden. Das Problem: Eine solche Regelung ist schwer zu kontrollieren. Zudem brauchen Hunde Ausgleichsflächen, um frei laufen zu können.

Die Verwaltung informierte aber den Gemeinderat über das Anliegen. Und siehe da: Die Mitglieder des Gremiums hatten einige Geschichten parat, in denen sie selbst, Verwandte oder Bekannte sich von Hunden in Cadolzburg bedroht gefühlt hatten. Eine klare Mehrheit für den Erlass einer entsprechenden Verordnung zeichnete sich ab.

Allerdings hat die Verwaltung in der Tat keine Ressourcen, um Verstöße gegen die Bestimmungen der Satzung zu überprüfen. Darin waren sich die Kommunalpolitiker einig.

Sollte der Gemeinde aber ein Vorfall gemeldet werden, kann nun ein Bußgeld von 25 bis 35 Euro erlassen werden. Zudem erhofft sich das Gremium, dass von dem Beschluss eine Signalwirkung ausgeht.

Die Vorschrift gilt allerdings nur für Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens fünfzig Zentimetern. Warum das so sei? Das fragte Max Krauß (PWG): "Ein kleiner Hund beißt doch auch." Die Regelung sei aus Texten ähnlicher Verordnungen übernommen worden, erklärte Bürgermeister Bernd Obst. "Wir machen es wie andere Gemeinden", sagte der Rathauschef. Auch Bernd Löschner (Die Grünen) konnte die Grenze nicht nachvollziehen, stimmte aber wie auch Krauß für den Erlass der Satzung.

Der Blick in die Landesgesetze lehrt: In Bayern herrscht grundsätzlich keine Anleinpflicht. Die Gemeinden können aber das freie Herumlaufen von großen Tieren und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Von diesem Recht hat Cadolzburg nun Gebrauch gemacht, wie vorher schon andere Kommunen, etwa die Stadt Nürnberg.

Grundsätzlich will der Freistaat im Sinne des Tierschutzes derartige Beschränkungen auf das notwendige Maß reduzieren. Jedoch wiegen Bissverletzungen durch große Hunde und Kampfhunde schwerer. In öffentlichen Einrichtungen, wie Kinderspielplätzen, Parks oder Grünanlagen, können Gemeinden aber auch von Halterinnen und Haltern kleinerer Hunde verlangen, das Tier anzuleinen.

Außerhalb von Siedlungen greift die neue Verordnung Cadolzburgs nicht. Dort besteht keine Leinenpflicht. Doch dürfen die Tiere nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen. Als Richtwert gelten "in Sichtweite" oder maximal fünfzig Meter von Besitzerin oder Besitzer entfernt. Und natürlich haben diese dafür zu sorgen, dass ihre Hunde weder den Verkehr, Menschen noch andere Tiere gefährden.

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