In Fürth wird dichter gebaut

7.2.2021, 10:00 Uhr
In Fürth wird dichter gebaut

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Die Stadt Fürth reagiert auf die Gesetzesänderung mit einer neuen Satzung, der sogenannten Abstandsflächensatzung. Fürths Baureferentin Christine Lippert erklärt, was sich ändert.

Frau Lippert, wie sieht die bisherige Regelung aus?

Laut Bayerischer Bauordnung ist grundsätzlich ein Mindestabstand zu anderen Gebäuden beziehungsweise Grundstücksgrenzen einzuhalten. Die Höhe dieses Abstands orientiert sich, vereinfacht gesagt, an der Höhe der Hauswand. Ist die Wand eines Hauses sechs Meter hoch, muss der Abstand ebenfalls sechs Meter betragen. Im Fachjargon spricht man von 1 H – das "H" steht für "Wandhöhe". Diese 1-H-Regel gilt nicht für Gewerbe- oder Industriegebiete, dort sind auch kürzere Abstände erlaubt.

Was ändert sich ab Februar?

Mit der Novelle der Bauordnung wird dieser Faktor von 1,0 auf 0,4 heruntergesetzt, in Industrie- und Gewerbegebieten sogar auf 0,2. Dadurch darf man zum Beispiel in Wohngebieten doppelt so dicht bauen wie bisher. Damit will der Freistaat mehr Nachverdichtung ermöglichen und zugleich den Flächenverbrauch verringern. In einer Stadt wie Fürth könnte dadurch mehr Wohnraum geschaffen werden.

Welche Vorteile hat das für Bauherren?

Mit der Neuregelung wird das Genehmigungsverfahren leichter. Haben wir eine Baulücke in der Innenstadt, ist es unter Umständen schwierig, den geforderten Abstand einzuhalten. Hier konnte oft nur mit Abweichungen von der 1-H-Regel gebaut werden – wenn etwa die Nachbarsgebäude zu hoch waren, so dass der Mindestabstand von vornherein nicht umsetzbar war. Künftig bleibt es Bauherren öfters erspart, einen Abweichungsantrag zu begründen – und wir müssen ihn nicht mehr prüfen.

Wie stehen Sie zur Novelle?

An sich sind wir mit der bisherigen Regelung gut gefahren. Wir haben gemeinsam mit dem Bauherren geprüft, wo eine Nachverdichtung sinnvoll ist. Künftig hat der Bauherr das Recht zu bauen, sofern er die 0,4 – und natürlich die anderen baurechtlichen Rahmenbedingungen – einhält. Wir als Kommune können daher die Nachverdichtung nicht mehr so gezielt steuern wie bisher.

Beim Dachgeschossausbau ändert sich ebenfalls etwas . . .

Für einen Dachgeschossausbau muss man zwar weiterhin Bauvorlagen einreichen. Aber: Wenn wir nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt haben, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, dann darf mit dem Bau begonnen werden.

Auch Anträge im Wohnungsbau muss die Verwaltung künftig rascher bearbeiten.

Bei Wohnungsbauten haben wir künftig drei Wochen Zeit, um die Vollständigkeit des Bauantrags zu prüfen. Danach beginnt eine Drei-Monats-Frist. Sollten wir den Antrag in dieser Zeit nicht abschließend bearbeiten, gilt er als genehmigt. Das setzt uns natürlich unter Druck.

Warum befürchten Sie, dass die Neuregelung die Wohnqualität verschlechtert?

Eine dichtere Bebauung bedeutet: mehr Gebäude und mehr Menschen. Dies kann dazu führen, dass es weniger Grünflächen gibt, mehr Autos, schlechtere Lichtverhältnisse und auch mehr zwischenmenschliche Konflikte, weil der Raum für den Einzelnen kleiner wird. Das kann die Lebensqualität möglicherweise verschlechtern. Geht der Bevölkerungszuzug weiter wie in den letzten Jahren, stoßen wir auch mit der Infrastruktur an die Grenzen.

In Fürth wird dichter gebaut

© Foto: privat

Der Stadtrat hat erstmals eine Abstandsflächensatzung beschlossen. Weshalb?

Mit der Änderung der Bauordnung wird den Kommunen ermöglicht, mittels einer Satzung Ausnahmen festzulegen, mit Gebieten, in denen der neue Abstandswert von 0,4 nicht gelten soll. Dort hat dann nach der Fürther Satzung weiterhin der alte Wert von 1,0 Bestand. Wir haben in der Satzung Ortsteile mit aufgelockerten Wohnungssiedlungen festgelegt, aber auch dörflich geprägte oder villenartig bebaute Gebiete, in denen auch künftig nicht dichter gebaut werden darf.

Warum diese Ausnahmen?

Es handelt sich um 15 Gebiete, die eine besondere Bebauungsstruktur haben, einen eigenen Charakter, mit vielen Freiflächen und großen Abständen zwischen den Gebäuden. Diese Struktur wollen wir erhalten, da sie für die Wohnqualität maßgeblich ist. Ein Beispiel ist die Offizierssiedlung in Dambach.

Die Grünen plädierten dafür, eine Satzung zu beschließen, die für das ganze Stadtgebiet den bisherigen Wert von 1,0 festlegt. Warum war das nicht sinnvoll?

Als Stadtbaurätin würde ich es auch vorziehen, weiterhin mit der 1-H-Regel zu arbeiten – einfach, um gezielt nachverdichten zu können. Aber der Gesetzgeber gibt klar vor, dass man nur in begründeten Ausnahmefällen im gesamten Stadtgebiet von den 0,4 abweichen darf. Das kommt höchstens für Kommunen infrage, die viel homogener sind als Fürth.

Dennoch dürfte so mancher Bürger nicht begeistert sein, wenn auf dem Nachbarsgrundstück nachverdichtet wird.

Wir haben zwar in der Satzung Ausnahmen festgelegt. Aber natürlich gibt es weiterhin Wohngebiete, für die künftig 0,4 gilt. Dort kann die Nachverdichtung durchaus für Unmut sorgen. Wir merken zuletzt, dass der Widerstand bei diesem Thema zunimmt. Andererseits gibt es Bundesländer und Städte wie Nürnberg, die schon seit Jahren mit dem Faktor 0,4 arbeiten. Die Nürnberger Kollegen berichten von durchwegs guten Erfahrungen.

Der Freistaat hat die Kommunen mit der Novelle ziemlich unter Druck gesetzt . . .

Der Landtagsbeschluss zur Gesetzesänderung fiel am 2. Dezember, und schon am 1. Februar tritt die Novelle in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist. Viele Kommunen konnten in der Kürze der Zeit keine Satzung erlassen. Wir haben es glücklicherweise hinbekommen – der Stadtrat hat die neue Satzung fast einstimmig beschlossen. Ein Erfolg.

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